Leserbrief zum Artikel “Hilft die Grundrente gegen Altersarmut?” im Hamburger Abendblatt vom 4.11.19, Seite 3:

Das mit der Grundrente ist ja ganz schön, aber ist sie schon in “trockenen Tüchern“?

Wohl kaum! Was ist denn nun mit den Einkünften aus Kapitalvermögen? Am Anfang hieß es doch, von der CDU-Vorsitzenden im Fernsehen und anderen, selbstverständlich werden Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mitgezählt. Jetzt ist es schon nach wenigen Tagen still darum geworden. Die immer wieder gern bemühte Frau des vermögenden  Zahnarztes mit einer in 35 Jahren erarbeiteten kleinen Rente –  er lebt von Kapitalerträgen, sie mit – darf sich freuen. Die Grundrente dürfte sicher sein…. Ein Ausnahmefall! Man scheint realisiert zu haben, dass Einkommen aus Kapitalvermögen einer pauschalen Kapitalertragssteuer in Höhe von (nur) 25 % unterliegen, die in Form einer Abgeltungssteuer erhoben wird. Damit erfährt das Finanzamt des Steuerpflichtigen/Grundrentenempfängers nichts über die Höhe von Erträgen aus Kapitalvermögen. Oder hat man richtigerweise erkannt, dass Grundrentenempfänger kaum über Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügen dürften? Man könnte übrigens, nachdem wir mit vielen Ländern Abkommen über den Austausch von steuerrelevanten Daten abgeschlossen haben, doch einmal darüber nachdenken, ob eine pauschale Besteuerung von 25 % auf Kapitalerträge (von einem Finanzminister Peer Steinbrück einstmals eingeführt), die z. B. eine Familie Quandt mit ihren Dividenden aus ca. 50 % ihrer BMW-Aktien mit einigen hundert Millionen Euro jährlich außerordentlich begünstigt, noch zeitgemäß ist.

Da durch den Umstand, dass nicht alle Einkunftsarten berücksichtigt werden (können) entsteht eine leichte „Unschärfe” bei der Einkommensprüfung, die sicher zu verschmerzen ist. Das zeigt aber auch, dass es von vornherein ziemlich unsinnig gewesen ist, sowohl Bedürftigkeit oder jetzt den Bedarf aufwendig zu überprüfen. Oder ist es die Angst, dass von einer (fast) bedingungslosen Grundrente der Schritt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen möglicherweise nur noch klein wäre? Schon die gedankliche Nähe zwischen Grundrente und Grundeinkommen geht vielen Politikern und Kommentatoren offenbar auf die Nerven. Dabei werden mit der Grundrente die Koordinaten unseres Rentensystems, das auf dem Äquivalenzprinzip beruht, ein weiteres Mal verschoben. Der Rentenexperte Prof. Bert Rürup hält die strikte Orientierung am Äquivalenzprinzip vor dem Hintergrund eines postindustriellen Arbeitsmarkts für nicht mehr zukunftsfähig (DIE ZEIT v. 14.11.19). Das Bedingungslose Grundeinkommen läßt grüßen.