Ein Grundeinkommen, bedingungslos für alle – ist das gerecht?

Wer über Gerechtigkeit diskutiert, muss sich zwei Dingen bewusst sein. Erstens handelt es sich um einen sehr umstrittenen Begriff. Es gibt unterschiedliche Verständnisse von Gerechtigkeit, die sich nicht ohne Weiteres auf einen Nenner bringen lassen. Zweitens: Eine gerechte Ordnung ist in jedem Fall eine Idealvorstellung, die sich nie vollkommen verwirklichen lässt. Die Frage kann also nicht lauten, ob ein Grundeinkommen unsere Gesellschaft gerecht macht. Das kann kein politisches Projekt leisten. Sinnvoller ist die etwas bescheidenere Frage, ob ein bedingungsloses Grundeinkommen im Vergleich zu heute mehr Gerechtigkeit schafft.
Im Sinne einer egalitären Vorstellung, nach der Gerechtigkeit eine möglichst gleichmäßige Verteilung aller Güter bedeutet, ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens, das  die heutigen unteren Einkommensschichten finanziell besser stellt und Wohlhabende für die Finanzierung in die Pflicht nimmt, ein Schritt in die richtige Richtung. Zu dem gleichen Schluss kommt, wer den Grad der Gerechtigkeit einer Ordnung vor allem am Umgang mit den Schwächsten festmacht: Wo ein bedingungsloses Grundeinkommen eine Einkommensuntergrenze definiert, können Menschen weniger tief fallen, und die Menschenwürde bleibt gewahrt.

Ein weiteres naturrechtlich begründetes Argument geht von dem Gedanken aus, dass die Erde allen Menschen gleichermaßen gehöre. Entsprechend habe jeder Mensch ein Recht, sich von den Früchten der Natur zu ernähren. In einer arbeitsteiligen Gesellschaft, in der das Land aufgeteilt ist und es nicht praktikabel wäre, jedem ein Stück Land zuzuweisen, sei ein Ausgleich erforderlich. Nach dieser Argumentation entschädigt das Grundeinkommen die Menschen dafür, dass ihnen etwas vorenthalten wird, was ihnen qua Geburt zusteht. Folglich ist es im Sinne der Gerechtigkeit unbedingt erforderlich, das Grundeinkommen bedingungslos zu zahlen, unabhängig von Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft. Mit diesem Argument forderte schon Thomas Spence Ende des 18. Jahrhunderts ein Grundeinkommen.

In der heutigen Zeit, in der die Schaffung von Wohlstand zu einem immer größeren Teil auf Wissen beruht, lässt sich das Argument erweitern: Das Wissen, das heute eine ungeheure Produktivität ermöglicht, beruht zu einem wesentlichen Teil auf der Arbeit vieler Generationen vor uns. Wer heute etwas produziert, erntet nicht nur die Früchte ihrer eigenen Arbeit. Die geschaffenen Werte sind gleichzeitig die Früchte des Wissensstandes der Menschheit, den wir zum großen Teil Menschen zu verdanken haben, die schon lange nicht mehr leben. Wem soll dieses Wissen gehören, wenn nicht der gesamten Menschheit? Wenn wir diesen Grundsatz akzeptieren, folgt daraus, dass jeder Mensch einen Anspruch auf einen Teil des produzierten Reichtums hat, ohne sich diesen „verdienen“ zu müssen. Der Anspruch auf einen Anteil am zivilisatorischen Erbe und der Anspruch auf einen Anteil am natürlichen Erbe lassen sich mit derselben Maßnahme verwirklichen: einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Wer ohne Vorbedingungen am Wohlstand unserer Zivilisation teilhaben kann, hat die Chance, die Möglichkeiten, die sich daraus ergeben, zu seinen Gunsten zu nutzen. Am deutlichsten wird dies im Bereich der Bildung: Ein bedingungsloses Grundeinkommen verbessert die Grundlagen für Ausbildung, Studium und Weiterbildung, weil es von der Notwendigkeit befreit, sich ständig um seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Auch im Sinne der Chancengleichheit kann ein Grundeinkommen somit als fortschrittlich gelten – wenn es auch selbstverständlich nicht geeignet ist, Chancen vollkommen gleich zu verteilen, und weitere Programme zur Stärkung Benachteiligter erforderlich bleiben.

Wenn ein bedingungsloses Grundeinkommen auch Leuten ohne reiches Elternhaus Chancen bietet, ihre Fähigkeiten zu entwickeln und sich damit in die Gesellschaft einzubringen – stärkt es dann auch die Leistungsgerechtigkeit, oder hebelt es diese durch die Bedingungslosigkeit nur noch weiter aus? Eine einfache Antwort auf diese Frage ist genauso wenig möglich wie eine eindeutige Definition dessen, was als Leistung gelten soll. Leistung über das Einkommen am Markt zu definieren, wäre abwegig. Es gibt genug bezahlte Arbeit, deren gesellschaftlicher Nutzen zweifelhaft erscheint. Manche Unternehmung richtet mehr Schaden an, als sie Nutzen stiftet. Andererseits wird vor allem in Haushalten und Familien (aber nicht nur dort) viel Arbeit geleistet, die notwendig ist, die aber niemand bezahlt. Was soll der Maßstab für die Sinnhaftigkeit und Wertigkeit der verschiedenen Leistungen sein? Es wird darüber immer unterschiedliche Meinungen geben, die sich nicht auf einen Nenner bringen lassen. Wir sollten akzeptieren, dass es einen objektiven Maßstab nicht gibt. Überlassen wir lieber jeder Einzelnen die Entscheidung, was sinnvoll ist!

Wenn alle Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen beziehen, und es ihnen deshalb frei steht, Leistungen auf dem Markt anzubieten oder es sein zu lassen, bedeutet das in mancher Hinsicht eine Annäherung an das (nicht wirklich erreichbare) Ideal der Leistungsgerechtigkeit:

– Gesellschaftlich wertvolle unbezahlte Tätigkeiten werden zwar nach wie vor nicht entlohnt, erfahren durch die bedingungslose Zahlung des Grundeinkommens aber immerhin Anerkennung.

– In der ökonomischen Theorie wird eine Leistung auf dem Markt in Abhängigkeit davon bezahlt, wie aufwendig ihre Erbringung ist und wie viel Nutzen sie anderen stiftet. In der Praxis torpedieren vor allem zwei Umstände dieses theoretisch leistungsgerechte Prinzip: Erstens sind Menschen für ihre Lebensgrundlage gezwungen, sich auf Verträge einzulassen, zweitens fehlt es vielen Menschen an Kaufkraft. So spiegelt die Marktpreisbildung nur sehr eingeschränkt die tatsächlichen Präferenzen der Menschen wider. Ein bedingungsloses Grundeinkommen führt dazu, dass sich auch am Arbeitsmarkt die Vertragspartner_innen (wie in der Theorie angenommen) freiwillig gegenüberstehen. Und es schafft eine etwas gleichmäßigere Verteilung der Kaufkraft. Leistung, deren Erbringung besonders hart oder unangenehm erscheint, wird dann relativ besser entlohnt. Gleichzeitig treten auch die Präferenzen der heute Benachteiligten als kaufkräftige Nachfrage auf, so dass die Erbringung von Leistungen, die deren Bedürfnisse befriedigen, mehr Geld einbringt.

– Die Umverteilung der Erwerbsarbeit und die besseren Startbedingungen für neue Unternehmen bedeuten für viele, die zur Erbringung von Leistungen bereit sind, bessere Chancen, damit im Markt Geld zu erwirtschaften. Leistungsgerechtigkeit lässt sich nicht von Chancengerechtigkeit trennen, die durch ein Grundeinkommen verbessert wird.

Ist es auch möglich, dauerhaft gar keine Leistung zu erbringen? Das hängt von der Definition des Leistungsbegriffs ab. Fest steht: Sollte es jemand schaffen, überhaupt keine Leistung zu erbringen, soll ihm das Grundeinkommen dessen ungeachtet zustehen. Auf den ersten Blick erscheint das vielleicht als ein Verstoß gegen das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit. Das Gegenteil ist der Fall. Wir dürfen die Tatsache nicht ausblenden, dass niemand eine Leistung allein aus eigener Kraft erbringt. Wenn ich ein Produkt herstelle oder eine Dienstleistung erbringe, nutze ich dabei natürliche Ressourcen (vom Boden bis zum Sauerstoff) und Wissen (von elementaren Kulturtechniken bis hin zu den Ergebnissen hochspezialisierter Wissenschaft), die ich nie vollständig, sondern allenfalls zu einem Teil bezahlt habe. Dass mein Realeinkommen um ein Vielfaches höher ist als das meiner Vorfahren, liegt nicht daran, dass ich um denselben Faktor „fleißiger“ wäre als diese. Zum größten Teil liegt es daran, dass ich heute selbstverständlich direkt und indirekt Verfahren nutzen kann, die es früher nicht gab. Selbst wenn ich persönlich hart gearbeitet habe: Wenn ich etwas verkaufe, lasse ich mich nicht nur für meine eigene Leistung bezahlen, sondern darüber hinaus auch für etwas, das ich nicht selbst geschaffen habe.

Dieser „unverdiente“ Wohlstandsgewinn ist nicht verwerflich, sondern sehr erfreulich. Aber wenn diejenigen, die sich auf dem Markt betätigen, „unverdient“ profitieren – kommen wir dann nicht dem Ideal der Leistungsgerechtigkeit näher, wenn wir alle ohne Bedingung „unverdient“ profitieren lassen? Wir fordern damit keineswegs die Abschaffung von Einkommensunterschieden zwischen Erwerbstätigen und Nicht-Erwerbstätigen. Im Gegenteil: Eine gemeinsame „unverdiente“ Grundlage, die jedem bedingungslos zusteht, erlaubt freien „Zuverdienst“ durch Betätigung am Markt. So hat jede Person, die einer Erwerbsarbeit nachgeht, mehr Einkommen als die, die sich nur auf das Grundeinkommen verlässt. So zahlt sich Leistungserbringung gegen Geld besser aus als heute, wo manche Menschen durch schlecht bezahlte Arbeit genauso viel Geld einnehmen wie andere durch das sog. Bürgergeld (früher Hartz IV).

Ist es nicht trotzdem legitim zu verlangen, dass wer von der Gesellschaft etwas bekommt, im Rahmen seiner Möglichkeiten auch etwas geben soll?

Ein Beitrag zur Gesellschaft kann außer Erwerbsarbeit noch viele andere Formen annehmen. Wenn wir diese banale Tatsache anerkennen, wird es schwer, wenn nicht gar unmöglich, sinnvoll zu definieren, welche für die Gesellschaft erbrachte Leistung angemessen bzw. genug ist. Dennoch mag es Menschen geben, die sich rundherum dagegen sperren, irgendetwas für andere zu tun – obwohl sie dazu in der Lage wären. Das kann viele Gründe haben, doch in manchen konkreten Fällen kann es durchaus angebracht sein, eine solche Person dafür zu kritisieren, dass sie sich unsozial verhält.

Dieser Umstand taugt allerdings nicht als Argument gegen die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens. Die Alternative zur bedingungslosen Zahlung ist die Drohung mit Leistungsentzug unter bestimmten Voraussetzungen. Diese Drohung ist nicht geeignet, mehr Gerechtigkeit zu schaffen – im Gegenteil:

– In einer Gesellschaft, in der jede Leistung auf den Vorleistungen von Generationen aufbaut, einem Menschen die Lebensgrundlage zu entziehen, bedeutet, ihm etwas vorzuenthalten, was jedem Mitglied der Gesellschaft zusteht.

– Wollten wir Menschen zwingen, einer unbezahlten Tätigkeit nachzugehen, würde das nicht nur einen absurden Bürokratieaufwand, sondern auch zweifelhafte und in letzter Instanz willkürliche Abgrenzungen der akzeptierten Tätigkeiten bedeuten.

– Wollten wir Menschen (wie heute) zwingen, eine Erwerbsarbeit anzunehmen, ginge das zulasten der Verhandlungsposition der Erwerbstätigen auf dem Arbeitsmarkt, und damit zulasten von Selbstbestimmung, Bedarfsorientierung der Wirtschaft und Leistungsgerechtigkeit.

Wer Probleme damit hat, dass der eine oder die andere möglicherweise nur „faulenzt“, und wer legitimerweise erwartet, dass sich Menschen, die dazu in der Lage sind, in die Gesellschaft einbringen, sollte keinen Zwang fordern, sondern sich fragen, wie wir Menschen zur Erbringung von Leistungen motivieren können. Das geht am besten, wenn wir die Erfahrung ermöglichen, selbstbestimmt entsprechend der eigenen Vorstellungen nützlich zu sein. Am weitaus besten geht das auf der Basis eines wirklich bedingungslosen Grundeinkommens.

Lesen Sie dazu einen Beitrag aus dem Journal:
Sören Kiel – Pflicht zur Gegenleistung?

Wieso soll das Grundeinkommen auch reichen Leuten zustehen, die es doch gar nicht brauchen?

Ein bedingungsloses Grundeinkommen soll keine Unterstützung für Bedürftige sein. Das heutige Prinzip, nach dem Menschen erst in Not geraten müssen, um Anspruch auf Hilfe zu haben, wollen wir umkehren: Ein Grundeinkommen, das allen zusteht, verhindert von vornherein, dass Menschen in materielle Not geraten, und gibt allen die Chance zu selbstbestimmter Tätigkeit. Dass auch Wohlhabende und Reiche das Grundeinkommen beziehen, gehört zum Kern unserer Idee. Das bedeutet jedoch nicht, die Reichen mit einem Grundeinkommen finanziell noch besser zu stellen. Wenn wir als Gesellschaft ein Grundeinkommen einführen, müssen wir gleichzeitig das Steuersystem verändern, um die Finanzierung sicherzustellen. Dabei müssen wir Menschen mit hohem Einkommen in die Pflicht nehmen. Wer hohe Gehälter, Selbständigeneinkommen, Dividenden, Zins- oder Mieteinnahmen bezieht, wird weitaus mehr Steuern an das Finanzamt abführen müssen, als er an Grundeinkommen kassiert, und ist damit Nettozahler. Viele Finanzierungsmodelle laufen darauf hinaus, dass Vermögende, obwohl sie selbst auch Grundeinkommen beziehen, wegen höherer Steuern im Effekt weniger Geld auf dem Konto haben als heute.

Wieso ist es dann wichtig, dass alle das Grundeinkommen erhalten – auch diejenigen, die ihr eigenes Grundeinkommen durch ihre Steuern komplett selbst finanzieren?

– Wenn das Grundeinkommen allen zusteht, ist für seine Zahlung keinerlei Bedürftigkeitsprüfung erforderlich. Wollten wir das Grundeinkommen mit der Steuerschuld verrechnen und (in der Form einer negativen Einkommensteuer) nur an die Nettoempfänger überweisen, müssten wir zuvor das Gesamteinkommen ermitteln. Dieses kann jedoch im Laufe eines Monats höher oder niedriger ausfallen als vor Beginn des Monats angenommen. Dass bei einer unvorhergesehenen Steigerung des Einkommens gegebenenfalls Rückzahlungen an das Finanzamt anfallen, ist noch das geringere Problem. Es kann auch passieren, dass Einnahmen unerwartet ausbleiben – vor allem für kleine Selbständige kein ungewöhnliches Szenario. Wer das Geld für die Deckung laufender Kosten braucht, kann eventuell nicht bis nach Ende des Monats warten, und muss dann kurzfristig eine außerplanmäßige Zahlung beantragen, um den finanziellen Engpass zu überstehen. Genau diese Situationen wollen wir jedoch nicht mehr entstehen lassen – nicht nur wegen des Bürokratieaufwandes für die Einzelnen und den Staat, sondern auch, weil Existenzsorgen die Entwicklung von Initiative behindern.

– Wegen Hilfebedürftigkeit einen Antrag ausfüllen zu müssen, bindet nicht nur Energie, weil es unmittelbar Zeit kostet, sondern auch, weil oftmals das Selbstbewusstsein darunter leidet. Nettoempfänger eines Sozialsystems zu sein, empfinden viele Menschen heute als Makel. Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen wollen wir dazu beitragen, diese Denkweise zu überwinden: Eine würdevolle Lebensgrundlage soll sich niemand „verdienen“ müssen, und ein Beitrag zum Gemeinwesen kann auch ganz andere Formen annehmen als die Verrichtung von Erwerbsarbeit und die Zahlung von Steuern. Wenn ein Grundeinkommen nur denjenigen zusteht, die wenig oder kein sonstiges Einkommen haben, könnte es leicht das Image einer Unterstützung für Bedürftige bekommen. Wenn hingegen wirklich alle das Grundeinkommen erhalten, auch die Reichen, kann dies dazu beitragen, dass wir es als das wahrnehmen, was es sein soll: Ein Grundrecht, das uns allen eine Grundlage für selbstbestimmtes Leben und Arbeiten gibt.

Ist es nicht eine ungerechte Umverteilung, wenn das Grundeinkommen Unternehmen ermöglicht, Löhne zu senken?

Wie sich Löhne und Gehälter nach der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Einzelnen entwickeln, hängt von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt ab. Tatsache ist: In den unteren Einkommensbereichen würden eine maßvolle Senkung des Bruttolohns und die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (das im Gegensatz zum heutigen Bürgergeld auch allen Erwerbstätigen zusteht) in ihrer Kombination auf ein höheres Nettoeinkommen hinauslaufen als heute. Wenn sich Beschäftigte auf eine solche Lohnsenkung einlassen, können in manchen Bereichen zusätzliche Arbeitsplätze entstehen, die heute nicht finanzierbar sind. Die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben im Vergleich zu heute keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Sie werden sich nur auf eine Lohnsenkung einlassen, wenn ihr Nettoeinkommen unterm Strich höher ist als heute (oder allerwenigstens genauso hoch bleibt). Wieso sollte sich jemand auf eine drastische Lohnkürzung einlassen, die sie netto schlechter stellt als bisher, wenn sie dank des Grundeinkommens nicht mehr auf Erwerbsarbeit angewiesen ist?

Wenn Unternehmen bei den Lohnkosten entlastet werden und die betroffenen Beschäftigen dank des Grundeinkommen keine Einbußen beim Nettoeinkommen hinnehmen müssen, bleibt die Frage, wer bei dieser Umverteilung finanziell „draufzahlt“. Da das Grundeinkommen aus Steuern finanziert wird, hängt die Antwort vom Finanzierungsmodell ab. Manche Modelle bitten die durch sinkende Arbeitskosten profitierenden Unternehmen an anderer Stelle zur Kasse. Andere Modelle gehen davon aus, dass ein größerer finanzieller Spielraum der Unternehmen für Investitionen gut ist und setzen auf die Besteuerung privater Einkommen, privaten Vermögens und/oder des Konsums. So ist es denkbar, dass ein Finanzierungsmodell, das die Unternehmen steuerlich verschont, wohlhabende Kapitaleigner dennoch stark für die Finanzierung des Grundeinkommens in die Pflicht nimmt – durch eine entsprechende Besteuerung von Zinsen und ausgeschütteten Gewinnen und/oder durch Konsumsteuern, die beim Ausgeben großer Geldbeträge enorm sein können. Um festzustellen, wie verschiedene Finanzierungsmodelle die Lasten tatsächlich verteilen, empfiehlt sich ein genauer Blick. Über die Frage, welche Lastenverteilung gerecht und zugleich dauerhaft tragfähig ist, lohnt sich eine engagierte politische Auseinandersetzung.

Redaktion: Sören Kiel

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