Ist ein Bedingungsloses Grundeinkommen überhaupt finanzierbar?

Allerdings. Schon heute wird in unserer Gesellschaft weit mehr produziert, als wir alle zum Leben brauchen. Die Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums findet schon heute zu einem großen Teil über Transferzahlungen statt: 6 von 10 Menschen in Deutschland bestreiten ihren Lebensunterhalt nicht unmittelbar durch eigenes Erwerbseinkommen. Und schon heute muss niemand in Deutschland verhungern: Wer mittellos ist, hat Anspruch auf Sozialleistungen. Daran sehen wir eines: Eine politisch gestaltete Verteilung großer Teile des gesellschaftlichen Wohlstands über Transferzahlungen ist nicht nur möglich, sondern seit langem gängige Praxis. Also ist es auch möglich, diese Umverteilung rationaler, transparenter und auf eine Weise zu organisieren, die die Menschenwürde der Betroffenen wahrt und Initiative stärkt, anstatt sie durch Fehlanreize und Schikanen zu behindern – wenn wir das politisch wollen.

Natürlich ist der gesellschaftliche Reichtum kein fertig gebackener Kuchen, dessen Stücke sich vollkommen beliebig zuschneiden und verteilen ließen. In der Theorie könnten wir uns zwar jede beliebige Verteilung des in einem Jahr erwirtschafteten Wohlstands vorstellen und ihre Finanzierung berechnen: Auch ein sehr hohes bedingungsloses Grundeinkommen ließe sich theoretisch finanzieren, wenn wir nur die Steuern entsprechend hoch setzten. Der „Kuchen“ (wenn wir bei diesem Bild bleiben wollen) muss jedoch immer wieder neu gebacken werden, damit wir alle satt werden können. Ob ein bestimmtes Modell der Höhe, Ausgestaltung und Finanzierung eines Grundeinkommens realistisch ist – ob die Rechnung also auch dauerhaft aufgeht – steht und fällt mit einer Frage: Werden nach Einführung eines Grundeinkommens weiterhin so viele Einkommen erwirtschaftet wie in der Modellrechnung angenommen? Und zwar ganz konkret durch die Produktion von Gütern, die Erbringung von Dienstleistungen und ihren Handel auf Märkten?

Es ist eine Frage nach dem Verhalten der Menschen. Würden viele Menschen ihre Erwerbstätigkeit an den Nagel hängen – und auch keine neue beginnen? Würden so viele Menschen ihre Arbeitszeit so stark reduzieren und gleichzeitig so wenige heute Erwerbslose ins Erwerbsleben zurückkehren, dass viel Arbeit „liegen bleibt“? Könnten auch eine bessere Bezahlung und attraktivere Ausgestaltung nicht automatisierbarer Jobs nichts daran ändern, dass ein großer Teil der Menschen der Erwerbsarbeit dauerhaft den Rücken zukehrt und ohne „Zuverdienst“ vom Grundeinkommen allein lebt? In diesem Fall wäre das entsprechende Grundeinkommensmodell nicht dauerhaft bezahlbar.

Doch droht dieses Szenario wirklich? Das hängt nicht zuletzt von der Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens ab – und von der Höhe der Steuern, die gegebenenfalls auf Erwerbseinkommen fällig werden. Denn je nach Modell lohnt sich Erwerbsarbeit finanziell mehr oder weniger. Letztendlich ist es aber die individuelle Entscheidung jedes Einzelnen – in die nicht nur finanzielle Erwägungen hineinspielen. Fragen Sie sich selbst: Was würden Sie tun, wenn Sie ein Grundeinkommen in einer bestimmten Höhe bedingungslos garantiert bekommen? Und fragen Sie andere. Wenn die große Mehrheit der Menschen weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen will, ist die Finanzierung gesichert.

Lesen Sie dazu einen Beitrag von Ingmar Kumpmann:
Das Finanzierungsproblem ist das Anreizproblem

Hat das schon mal jemand durchgerechnet?

Es gibt mehrere volkswirtschaftliche Studien, die Grundeinkommensmodelle mit niedrig angesetzten Transferhöhen untersuchen und deren Finanzierbarkeit bestätigen. Zu nennen sind hier insbesondere eine Untersuchung von Ingrid Hohenleitner und Thomas Straubhaar vom Hamburgischen WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) sowie eine von der Konrad-Adenauer-Stiftung in Auftrag gegebene Studie von Michael Opielka und Wolfgang Strengmann-Kuhn zum Konzept des „Solidarischen Bürgergelds“. Allerdings gehen die Autor_innen beider Studien zunächst von statischen Berechnungen aus und weisen darauf hin, dass sich die weiterhin erörterten dynamischen Effekte des Systemwechsels aufgrund von Verhaltensänderungen nicht präzise vorhersagen lassen. Jeder Versuch der wissenschaftlichen Simulation solcher Verhaltensänderungen steht und fällt mit den zugrunde gelegten Annahmen, und pessimistischere Annahmen führen zu weniger positiven Ergebnissen. Diese Unsicherheit gilt für alle Versuche längerfristiger ökonomischer Prognosen – auch für solche, die die Entwicklung etwa der Staatsverschuldung oder der Beitragssätze der Sozialversicherungen bei einem Versuch des Festhaltens am bisherigen System beziffern sollen.

Links zum Thema:

Ingrid Hohenleitner / Thomas Straubhaar
Bedingungsloses Grundeinkommen und Solidarisches Bürgergeld [.pdf]

Wie könnte eine Finanzierung konkret erfolgen?

Es gibt verschiedene Konzepte für ein bedingungsloses Grundeinkommen, die jeweils in unterschiedlichem Maße auf unterschiedliche Steuern als Finanzierungsquelle setzen. Die meisten Finanzierungsmodelle gehen von der Einsicht aus, dass es im heutigen deutschen Steuersystem eine Unzahl von Regelungen gibt, die sozialpolitisch begründet sind, aber in ihrem Zusammenspiel das System so kompliziert machen, dass nur noch Profis es durchschauen. Bürger, Bürgerinnen und Unternehmen können nur dann alle Vorteile nutzen, die ihnen rechtlich zustehen, wenn sie viel Geld in eine gute Steuerberatung investieren – so wird der soziale Anspruch unseres Steuersystems ad absurdum geführt.

Viele der sozialpolitischen Ziele, die mit steuerlichen Regelungen verbunden sind, können wir jedoch durch die Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens auf direktem Weg erreichen. So soll zum Beispiel der Einkommensteuerfreibetrag sicherstellen, dass das Existenzminimum vom Zugriff des Fiskus verschont bleibt. Das Existenzminimum gilt als Mindestbetrag, der für ein Leben in dieser Gesellschaft notwendig ist. Ein bedingungsloses Grundeinkommen sichert jedoch selbst für jede Einzelne das Existenzminimum und eine materielle Grundlage für gesellschaftliche Teilhabe, und selbstverständlich ist das Grundeinkommen selbst steuerfrei. Deshalb ist für weitere Einkommen, die zusätzlich zum Grundeinkommen erzielt werden, kein Einkommensteuerfreibetrag mehr erforderlich. Ähnlich lässt sich auch in Bezug auf viele andere Regelungen unseres jetzigen Steuersystems argumentieren: Sie werden durch ein bedingungsloses Grundeinkommen verzichtbar.

Das Grundeinkommen ermöglicht somit eine radikale Vereinfachung unseres Steuersystems, und dadurch wird seine eigene Finanzierung machbar: Freibeträge und unzählige weitere Vergünstigungen können entfallen, so dass für eine Finanzierung über die Einkommensteuer prinzipiell das gesamte Volkseinkommen in die Bemessungsgrundlage einbezogen werden kann. Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Einkünften und der heutige Unterschied zwischen geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können entfallen. Auf jedes Einkommen kann ab dem ersten Euro ein regulärer Steuersatz greifen. In Kombination mit einem ausreichend hohen Grundeinkommen führt dies nicht zu sozialen Schieflagen, denn „Geringverdiener“ werden zwar voll von der regulären Steuerpflicht erfasst, erhalten aber gleichzeitig mehr Grundeinkommen vom Finanzamt, als sie an Steuern abführen. Unterm Strich zahlen sie somit überhaupt keine Steuern, sondern tragen lediglich als Nettoempfänger einen Teil der Finanzierung ihres eigenen Grundeinkommens.

Alternativ oder ergänzend zur Einkommensteuerfinanzierung ist auch eine Finanzierung des Grundeinkommens über eine Konsumsteuer, also eine reformierte und erhöhte Mehrwertsteuer, denkbar. Das häufig angebrachte Argument, Konsumsteuern seien sozial unausgewogen, weil sie die unteren Einkommensgruppen zu stark belasteten, relativiert sich, wenn im Gegenzug alle ein bedingungsloses Grundeinkommens erhalten. Wer kein oder wenig „eigenes“ Einkommen hat, konsumiert relativ wenig, und zahlt unterm Strich an der Ladenkasse weniger Mehrwertsteuer, als er vom Finanzamt an Grundeinkommen erhält.

Links zum Thema:

Verschiedene Grundeinkommens-Modelle, vergleichende Übersicht von Ronald Blaschke [.pdf]

Wolfgang Strengmann-Kuhn
Finanzierung eines Grundeinkommens durch eine „Basic Income Flat Tax“ [.pdf]

Ist ein bedingungsloses Grundeinkommen dasselbe wie eine negative Einkommensteuer?

Die Idee der negativen Einkommensteuer, die vor allem durch den Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman bekannt wurde, sieht vor, dass Haushalte mit geringem Einkommen einen Zuschuss vom Finanzamt bekommen. Je geringer das „eigene“ Haushaltseinkommen ist, desto höher fällt nach diesem Vorschlag die an den Haushalt gezahlte „Negativsteuer“ aus. Wenn diese Leistung an keine weiteren Bedingungen geknüpft wird und auch Menschen ganz ohne „eigenes“ Einkommen unabhängig von ihrer Bereitschaft zur Arbeit zusteht, ist die finanzielle Wirkung die eines bedingungslosen Grundeinkommens.

Im Fall eines idealtypischen bedingungslosen Grundeinkommens erfolgen gleichzeitig Zahlungen in zwei verschiedene Richtungen: Jede Person erhält das Grundeinkommen vom Finanzamt in gleicher Höhe (als „Sozialdividende“) und zahlt Steuern ans Finanzamt abhängig von ihrem Gesamteinkommen. Manche zahlen mehr und manche weniger Steuern, als sie an Grundeinkommen erhalten. Im Fall der negativen Einkommensteuer werden diese beiden Zahlungen verrechnet, nur die tatsächlichen Nettoempfänger_innen erhalten eine Zahlung. Unterm Strich macht es finanziell weder für die private Haushaltskasse noch für die Staatskasse einen Unterschied, ob ein Grundeinkommen als Sozialdividende oder als negative Einkommensteuer gezahlt wird.

Eine Sozialdividende bietet jedoch den Vorteil, dass die Anspruchsberechtigten nicht erst die Höhe ihrer Einkünfte nachweisen müssen, und auch im Falle unerwarteter Einnahmeausfälle während des Monats (etwa durch Jobverlust oder bei Selbständigen durch Auftragsflaute) die Lebensgrundlage ohne gesonderte Anträge von vornherein sicher ist. Wird eine negative Einkommensteuer in der Regel erst nach Ende des Monats gezahlt, wenn das Monatseinkommen feststeht, müssen „Bedürftige“ gegebenenfalls einen Vorschuss beantragen, um über den Monat zu kommen. Das ist nicht nur unnötiger Aufwand für Bürger_innen und Staat, sondern hat auch eine negative psychologische Wirkung: Wenig oder kein Erwerbseinkommen zu haben, erscheint als besondere Ausnahmesituation, die eine besondere Hilfe nötig macht. Eine zu Beginn jedes Monats an alle gezahlte Sozialdividende gibt hingegen den Einzelnen zu verstehen, dass die Gesellschaft ihnen zutraut, verantwortlich mit ihrer Freiheit umzugehen, und dass dabei auch Lebensentwürfe abseits der Erwerbsarbeit legitim sind.

Lesen Sie dazu einen Beitrag aus dem Journal:
Sascha Liebermann – Zur negativen Einkommensteuer

Wie hoch sollte ein bedingungsloses Grundeinkommen sein?

Im Hamburger Netzwerk Grundeinkommen setzen wir uns für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein, das so bemessen ist, dass es nicht nur die bloße Existenz sichert, sondern auch eine materielle Grundlage für tatsächliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bietet. Diese Formulierung bietet natürlich einen großen Interpretationsspielraum, und in Bezug auf die genaue Höhe des anzustrebenden Grundeinkommens gibt es in unseren Reihen unterschiedliche Meinungen. Modellvorschläge zum bedingungslosen Grundeinkommen gehen in der Regel von Beträgen in einer Spannbreite zwischen 600 Euro und 1500 Euro monatlich aus. Als Konsens kann im Hamburger Netzwerk gelten, dass die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für die heutigen Bezieher und Bezieherinnen des sog. Bürgergelds keine Verschlechterung darstellen soll.

Wer soll Anspruch auf das bedingungslose Grundeinkommen haben?

Die Grundidee ist, dass das Grundeinkommen jedem Mitglied der Gesellschaft zusteht. Dass dazu nicht nur deutsche Staatsangehörige, sondern auch Ausländerinnen und Ausländer gehören, die dauerhaft legal in Deutschland leben, sollte selbstverständlich sein. Die Zahlung eines Grundeinkommens nur an Deutsche würde eine Spaltung der Gesellschaft bedeuten, die in krassem Widerspruch zu den Grundwerten und Zielen stünde, die wir mit dem Grundeinkommen verbinden. Zur genauen Abgrenzung des Kreises der Anspruchsberechtigten gibt es in der Grundeinkommensbewegung unterschiedliche Positionen. Ein nahe liegendes Prinzip wäre eine Knüpfung des Anspruchs an den Steuerwohnsitz.

Sollen Kinder das bedingungslose Grundeinkommen in der gleichen Höhe erhalten?

Hierzu gibt es unterschiedliche Vorschläge. Eine Position ist, dass aus Prinzip jeder Mensch das Grundeinkommen in derselben Höhe erhalten soll. Die Gegenposition geht davon aus, dass Minderjährige einen geringeren Bedarf haben – nicht zuletzt, weil sie in der Regel keinen eigenen Haushalt führen. Deshalb sehen manche Modelle einen verringerten Satz für Kinder und Jugendliche bzw. eine Staffelung der Höhe des Grundeinkommens nach dem Lebensalter vor.

Wie sollen Minderjährige das ihnen zustehende Grundeinkommen erhalten?

Das Grundeinkommen, das Kindern zusteht, wird ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten überwiesen. Denkbar ist eine Regelung, nach der Heranwachsende mit steigendem Lebensalter einen immer größeren Teil ihres Grundeinkommens selbst erhalten.

Die Erziehungsberechtigten sind Treuhänder_innen für das Grundeinkommen ihrer Kinder: Sie verfügen selbst über das Geld, sollen es aber zum Nutzen ihrer Kinder einsetzen. Weil die Gefahr besteht, dass dies in einigen Familien nicht geschieht, der Nutzen des Geldes also nicht bei den Kindern ankommt, gibt es den Vorschlag, nur einen Teil des Kindergrundeinkommens direkt an die Familien zu zahlen. Der andere Teil fließt in diesem Fall in einen Fonds, aus dem Leistungen für Kinder und Jugendliche bezahlt werden, z.B. Sportangebote, freie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder kostenloses Mittagessen in Kindergärten und Schulen.

Werden dann alle anderen Sozialleistungen abgeschafft?

Nein. Ein Grundeinkommen ersetzt viele der heute bestehenden Sozialleistungen, aber längst nicht alle. Leistungen wie das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II), Sozialhilfe, Kindergeld, Bafög und Wohngeld können entfallen, sobald es ein Grundeinkommen in ausreichender Höhe gibt. Menschen, die einen höheren Bedarf haben, zum Beispiel wegen einer Behinderung, können auf Antrag einen Zuschlag zum Grundeinkommen erhalten.

Anders verhält es sich mit Renten und Arbeitslosengeld I. Die Funktion dieser Leistungen ist nicht nur die Sicherung des Lebensunterhalts, sondern auch die weitgehende Aufrechterhaltung eines bisher erreichten Lebensstandards. Diese Aufgabe kann ein Grundeinkommen nicht übernehmen. Deshalb muss es weiterhin Möglichkeiten geben, sich über die Höhe des Grundeinkommens hinaus abzusichern. Das kann jedoch auf freiwilliger Grundlage geschehen. Pflichtbeiträge zu einer „solidarischen“ Lebensstandardversicherung sind nur noch schwer zu rechtfertigen, wenn eine Grundabsicherung für alle unabhängig von diesem System gewährleistet ist.

Einen Krankenversicherungsschutz für alle muss es selbstverständlich auch in einem System mit bedingungslosem Grundeinkommen geben. Eine gute Gesundheitsversorgung ist mindestens genauso wichtig wie ein Mindesteinkommen, und muss deshalb allen garantiert zustehen, unabhängig davon, ob sie sehr zahlungskräftig sind oder nur von ihrem Grundeinkommen allein leben. Eine interessante Möglichkeit, den Krankenversicherungsschutz in ein Grundeinkommenssystem zu integrieren, zeigt das Konzept des „Solidarischen Bürgergelds“ auf: Nach dem Vorschlag des ehemaligen thüringischen Ministerpräsidenten Althaus soll im bedingungslosen Grundeinkommen ein Kranken- und Pflegeversicherungsgutschein enthalten sein. Alle Kassen würden demnach verpflichtet, für diesen Beitrag allen einen Grundtarif mit gesetzlich festgelegten Standards anzubieten. Krankenkassenbeiträge in der jetzigen Form würden entfallen. Eine Basis-Gesundheitsversorgung würde nunmehr über Steuern finanziert und jedem bedingungslos zustehen – ganz unabhängig davon, ob er erwerbstätig ist oder nicht.

Darüber hinaus gibt es natürlich viele weitere soziale Dienste, deren Leistungen nicht durch eine Geldzahlung ersetzt werden können, und die deshalb fortbestehen müssen. Alle diese Programme lassen sich stärker auf die individuellen Bedürfnisse der einzelnen Personen zuschneiden, wenn die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts durch Erwerbsarbeit nicht mehr das alles dominierende Thema ist.

Redaktion: Sören Kiel

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