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Grundrente & Grundeinkommen

Leserbrief zum Artikel “Hilft die Grundrente gegen Altersarmut?” im Hamburger Abendblatt vom 4.11.19, Seite 3:

Das mit der Grundrente ist ja ganz schön, aber ist sie schon in “trockenen Tüchern“?

Wohl kaum! Was ist denn nun mit den Einkünften aus Kapitalvermögen? Am Anfang hieß es doch, von der CDU-Vorsitzenden im Fernsehen und anderen, selbstverständlich werden Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mitgezählt. Jetzt ist es schon nach wenigen Tagen still darum geworden. Die immer wieder gern bemühte Frau des vermögenden  Zahnarztes mit einer in 35 Jahren erarbeiteten kleinen Rente –  er lebt von Kapitalerträgen, sie mit – darf sich freuen. Die Grundrente dürfte sicher sein…. Ein Ausnahmefall! Man scheint realisiert zu haben, dass Einkommen aus Kapitalvermögen einer pauschalen Kapitalertragssteuer in Höhe von (nur) 25 % unterliegen, die in Form einer Abgeltungssteuer erhoben wird. Damit erfährt das Finanzamt des Steuerpflichtigen/Grundrentenempfängers nichts über die Höhe von Erträgen aus Kapitalvermögen. Oder hat man richtigerweise erkannt, dass Grundrentenempfänger kaum über Einkünfte aus Kapitalvermögen verfügen dürften? Man könnte übrigens, nachdem wir mit vielen Ländern Abkommen über den Austausch von steuerrelevanten Daten abgeschlossen haben, doch einmal darüber nachdenken, ob eine pauschale Besteuerung von 25 % auf Kapitalerträge (von einem Finanzminister Peer Steinbrück einstmals eingeführt), die z. B. eine Familie Quandt mit ihren Dividenden aus ca. 50 % ihrer BMW-Aktien mit einigen hundert Millionen Euro jährlich außerordentlich begünstigt, noch zeitgemäß ist.

Da durch den Umstand, dass nicht alle Einkunftsarten berücksichtigt werden (können) entsteht eine leichte „Unschärfe” bei der Einkommensprüfung, die sicher zu verschmerzen ist. Das zeigt aber auch, dass es von vornherein ziemlich unsinnig gewesen ist, sowohl Bedürftigkeit oder jetzt den Bedarf aufwendig zu überprüfen. Oder ist es die Angst, dass von einer (fast) bedingungslosen Grundrente der Schritt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen möglicherweise nur noch klein wäre? Schon die gedankliche Nähe zwischen Grundrente und Grundeinkommen geht vielen Politikern und Kommentatoren offenbar auf die Nerven. Dabei werden mit der Grundrente die Koordinaten unseres Rentensystems, das auf dem Äquivalenzprinzip beruht, ein weiteres Mal verschoben. Der Rentenexperte Prof. Bert Rürup hält die strikte Orientierung am Äquivalenzprinzip vor dem Hintergrund eines postindustriellen Arbeitsmarkts für nicht mehr zukunftsfähig (DIE ZEIT v. 14.11.19). Das Bedingungslose Grundeinkommen läßt grüßen.

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Ein Gespenst geht um in Europa

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen hat das Bundesverfassungsgericht allerdings (noch) nicht gefordert. Insbesondere BILD hat zu alter Gehässigkeit zurückgefunden. Wer erinnert sich nicht gern an „Florida-Rolf“, jenen Hartz-IV-Empfänger, der doch tatsächlich seine Hartz-IV-Bezüge im sonnigen Florida verleben wollte, was schnell zu einer Gesetzesänderung geführt hat, dass man sich mit Hartz-IV doch bitte schön ein sorgenfreies Leben in Deutschland machen möge. Jetzt hat sich BILD einmal wieder an deutschen Stammtischen umgehört: „Hartz IV-Hammer: Wird Faulheit nicht mehr bestraft?“ (BILD am 6.11.19, Seite 1) Druck, Strafen, Bedingungen, das muss schon sein, dass sich bloß keiner in die Hängematte legt und vielleicht einmal über den Sinn des Lebens nachdenkt. Raffe, schaffe, Häusle baue! Das ist erste Bürgerspflicht. Geld vom Staat? Und das ohne Bedingungen, das geht nicht. Wo kämen wir dann hin? Das Bundesverfassungsgericht rüttelt an den Grundfesten unseres Staats!

Das führt mitten hinein in die aktuelle Diskussion über die Grundrente, die den Menschen, die 35 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, im Alter ein bescheidenes Plus bei der Rente sichern soll, das bei ca. 10 % über der staatlichen Grundsicherung liegen würde.  Der Stein des Anstoßes ist die Bedürftigkeitsprüfung, auf die in keinem Fall verzichtet werden darf, so tönt es aus den Reihen der CDU/CSU. Einmal mehr hat sich jetzt die „sozialdemokratische“ Bundeskanzlerin zu Wort gemeldet. Die Abgeordneten sollen aufhören, Beispiele von Villenbesitzern zu erzählen, die die Grundrente beziehen würden. Wolle die Union Volkspartei bleiben, müsse sie sich einfach mal umgucken, wie es beim Bäcker sei oder bei der Reinigungskraft aussehe: Das ist alles kein Spaß! Dort würden Geringverdiener arbeiten – die Grundrentner von morgen. Das sollten eben auch die Wähler der Union sein…. Ein kräftiges Wort! 

Nur was hat die Grundrente, die Grundsicherung bloß mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu tun? Das fragt man sich. Da taucht in Kommentaren der letzten Zeit in der Presse verdächtig oft, vornehmlich in den der konservativen Presse, die Warnung auf: Dass hier bloß keiner auf dumme Gedanken kommt! Wir reden bei der Grundrente in keinem Fall über das Bedingungslose Grundeinkommen! Dass gewisse Kreise das Bedingungslose Grundeinkommen wie der Teufel das Weihwasser scheuen, ist bekannt. Die Gegner des Bedingungslosen Grundeinkommen ziehen sich offensichtlich in ihre Burg zurück, kappen alle Verbindungen nach draußen und sehen in einem Bedingungslosen Grundeinkommen bereits die Demokratie in Gefahr. Es sieht so aus, als würden die Vertreter einer harten Linie über die Frage der Bedingungslosigkeit bei der Grundrente sogar die Groko über die Klinge springen lassen. Oder lieber doch nicht? Dann besteht doch die Gefahr, dass ein Wahlkampf über die soziale Gerechtigkeit in diesem Land geführt werden könnte. Davon werden die Wahlkampfmanager einiger Parteien mit Sicherheit abraten.

Steht es nun schlecht um das Bedingungslose Grundeinkommen? Keinesfalls! Mahatma Gandhi (1869 – 1948), der große indische Freiheitskämpfer, hat es gewusst: „Zuerst ignorieren sie Dich. Dann verspotten sie Dich. Dann greifen sie Dich an. Und dann gewinnst Du.“ Greifen die Gegner gerade an?

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