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Hamburg hats geschafft
Volksinitiative “Hamburg testet Grundeinkommen”

Seit 22.09.2023 läuft ein zweiter Anlauf mit einer neuen Volksinitiative

Zur Kampagnen-Webseite mit Unterschriftensammlung:
https://hamburg-testet-grundeinkommen.de/


Erster Anlauf 2020-2023

Ziel der Volksinitiative/des Volksbegehrens war die Verabschiedung – spätestens mit einer Volksabstimmung – eines Gesetzentwurfes für einen wissenschaftlich konzipierten und begleiteten Modellversuch des Bedingungslosen Grundeinkommens in Hamburg. Das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen unterstützte das Vorhaben eines Modellversuchs und die Volksinitiative/das Volksbegehren als Teil ihrer Bildungsarbeit zur Idee des BGE. Am 12.07.2023 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den vorgelegten Gesetzentwurf für das Volksbegehren für nicht zulässig erklärt.

Medienberichte zum Gerichtsurteil (Auswahl):

Materialien und Quellen:

Chronologie der Ereignisse (letzter Stand oben):

12. Juli 2023 – Verkündung des Urteils durch das Hamburgische Verfassungsgericht: Das Gericht urteilt, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen ist. Die Gründe für die Nicht-Zulassung liegen in der geforderten Abstimmungswahrheit und -klarheit nach dem Demokratieprinzip. Der Gesetzentwurf sei zu widersprüchlich und lückenhaft. Grundsätzlich falle eine Modellversuch zum BGE jedoch in die Kompetenz des Landes Hamburg. Damit wäre ein neuer Anlauf mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf möglich.
(Pressemitteilung, Leitsätze und Volltext zum Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts)

28. April 2023 – Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Beratung über die rechtlichen Zulässigkeit, ob das Volksbegehren durchzuführen ist.
(Fragen und Antworten zum Gerichtstermin)

Blick nach Berlin:
Im Land Berlin wurden für einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf im Rahmen einer Volksinitiative (=Antrag auf Volksbegehren) ebenfalls ausreichend Unterschriften gesammelt und erfolgreich eingereicht. Im Unterschied zu Hamburg hat der Berliner Senat am 30. März 2021 das angestrebte Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf für rechtlich zulässig erklärt: Pressemitteilung des Berliner Senats ; Parlamentsdrucksache mit ausführlicher Zulässigkeitsprüfung des Senats

Nach Anhörung und Debatte hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf am 19.08.2021 abgelehnt. Die Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren hat vom 6.5. bis 5.9.2022 stattgefunden. Gesammelt wurden 125.000 Unterschriften, für ein erfolgreiches Volksbegehren wären 175.000 Unterschriften erforderlich gewesen.

24. Februar 2021Stellungnahme der Volksinitiative an das Hamburgische Verfassungsgericht zum Antrag des Senates

1. Dezember 2020 – Neu gefasster Antrag des Senates (Antrag v. 01.12.2020 mit Begründung, pdf, 4 MB), mit zusätzlichen Begründungen hinsichtlich der Datenerhebung unter Bezug auf den geringfügig ergänzten Gesetzentwurf vom 2. November 2020 (s. unten).

4. November 2020 – Das Hamburgische Verfassungsgericht übersendet den Antrag des Senates
(Antrag v. 29.10.2020 mit Begründung, pdf, 17 MB), das Volksbegehren nicht durchzuführen, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Januar 2021. Die Frist wurde auf Antrag bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Damit ruhen alle Fristen. Das für Anfang 2021 vorgesehene Volksbegehren ist damit um etliche Monate verschoben.

2. November 2020 – Einreichung eines geringfügig ergänzten Gesetzentwurfes, der den Umgang mit Daten stärker berücksichtigt.

3. September 2020 – Einreichung des Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens.

2. September 2020 – Das Plenum der Bürgerschaft nimmt die Volksinitiative zur Kenntnis.

14. August 2020 – Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss der Bürgerschaft (s. Wortprotokoll). Der Ausschuss empfiehlt lediglich die Kenntnisnahme der Volksinitiative.

12. Juli 2020 – Kampagnen-Treffen und Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vertrauenspersonen. Es werden zahlreiche Ideen für die Kampagne zum Volksbegehren gesammelt.

31. März 2020 – Der Senat teilt nach Prüfung mit, dass die Volksinitiative mit über 10.000 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Nun muss sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf befassen.
(Mitteilung des Senats)

4. März 2020 – Nach nur 3 Wochen Sammlung wird die Volksinitiative mit 13.421 Unterschriften in der Senatskanzlei eingereicht.
(dazu erstellte Bürgerschafts-Drucksache, incl. Protokoll der Gründungsversammlung)

12. Februar 2020 – Anzeige des Beginns der Unterschriftensammlung

9. Februar 2020 – Gründungstreffen des Initiatorenkreises und des Vereins Expedition Grundeinkommen Hamburg mit Wahl der Vertrauenspersonen. Kampagnen-Kick-Off mit über 50 Aktiven.

bis Januar 2020 – die Kampagnengründerinnen Laura Brämswig und Joy Ponader bereiten zusammen mit ihrem Team und Partnern den Gesetzentwurf vor und sammeln mit digitalen Aktionen ca. 4.000 Hamburger Interessierte, um die Volksinitiative in Hamburg zu starten.


Büro
Nachlese zum Bürgergeld

Der Pulverdampf ist verraucht. Ist nun alles gut? Der Berg kreißte und gebar eine Maus: Das Bürgergeld oder doch nur Hartz IV light oder auch Hartz V? Im Grunde ist fast alles geblieben wie bisher. Damit auch die CDU/CSU im Bundesrat zustimmen konnte? Der Name Bürgergeld klingt allerdings ein bisschen „netter“, eben bürgerlicher und bleibt doch „Neusprech“. Geblieben ist vor allem das Menschenbild. Der Mensch ist nun mal „dumm, faul und gefräßig“ und muss zum Jagen nicht getragen, sondern geprügelt werden. Fordern und ein bisschen fördern, Peitsche und Zuckerbrot. Geändert hat sich nicht viel. Aber war da nicht noch was? Der Friederich, der Friederich, das ist ein arger Wüterich! Ach ja, Friedrich Merz und andere, die grundsätzlich wenig bis nichts verändern möchten, haben ein Gespenst verscheucht: Das Grundeinkommen oder schlimmer noch: Das Bedingungslose Grundeinkommen. Dieser Krug ist noch einmal an uns vorübergegangen. Dabei hätte das Grundeinkommen beinahe schon mit oder gar von der CDU kommen können.

Zum Glück ist in der aktuellen Diskussion niemand auf die Idee gekommen, mal im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn zu stöbern. Denn da schläft es, das Gespenst. Und das schon seit dem Jahr 2007 unter dem Namen „Solidarisches Bürgergeld“. Der damalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus von der CDU hat es, im Auftrag von Angela Merkel, so raunt man, entwickelt. Dem Grundgedanken nach war es schon ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Teufelswerk!  Da lohnt ein Blick in die Bibel. Im II. Brief des Paulus an die Thessalonicher heißt es doch: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, und so tönt es jetzt Land auf, Land ab. Da ist sie wieder, die Peitsche. Aber einmal davon abgesehen, dass die Echtheit des II. Briefs in der theologischen Wissenschaft umstritten ist, in der Erwartung an die Wiederkehr des Herrn (Jesus) und eines Himmelreichs auf Erden, sahen die Thessalonicher in der Arbeit keinen Sinn mehr, was  doch verständlich sein dürfte.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus der Hand der CDU, das wäre doch was gewesen. Die CDU hat ja manchmal durchaus gute Ideen, leidet aber wie so oft an Gedächtnisverlust. Dabei kann man ein Bedingungsloses Grundeinkommen doch an alle Menschen auszahlen, die dann unbeschränkt dazuverdienen dürfen. Das Grundeinkommen wäre steuerfrei. Jedes Einkommen außerhalb des Grundeinkommens würde mit einer Flatrate in Höhe von beispielsweise 50 % besteuert. Das würde unter anderem auch zu einem Progressionseffekt bei der Einkommenssteuer führen und letztlich vor allem den unteren Einkommensschichten zu Gute kommen. Da wittern einige, nicht zu Unrecht, Umverteilung. Umverteilung, auch noch so ein Unwort. Dabei könnte mit einem Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger auch gleich das dumme, geradezu beleidigende Gerede von der sozialen Hängematte und den Sozialschmarotzern ein Ende haben. Sozialschmarotzer sind im Übrigen doch eher die „sozial Schwachen“, denen es manchmal schwerfällt, ihre der Allgemeinheit geschuldeten Steuern zu zahlen.

Vernetzung in europa
Ein soziales Europa? Es bleibt noch vieles zu tun …

Interview mit dem Hamburger Netzwerk Grundeinkommen, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Otto Lüdemann und Rainer Ammermann in den Kulturpolitischen Mitteilungen (Ausgabe Nr. 178, III/2022)

KuMi: »In Europa haben wir die gerechtesten Gesellschaften der Welt, die höchsten Standards bei den Arbeitsbedingungen und den breitesten Sozialschutz« – so beschreibt die Europäische Kommission die soziale Lage in der EU im Vergleich mit anderen Weltregionen.
Es gibt seit dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte, in einer Strategischen Agenda für 2019 – 2024 wird eine »Richtschnur für ein starkes soziales Europa des 21. Jahrhunderts, das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet« für die Mitgliedstaaten ausgebreitet. Gleichzeitig sind die Kompetenzen der EU in der Sozialpolitik beschränkt; sie kann die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen nur unterstützen und ergänzen. So hat die Europäische
Kommission im Oktober 2020 dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt.
Vor dem Hintergrund dieser Lage der »Sozialen Säule« der EU – wo sehen Sie die aktuellen Herausforderungen?

Im Weltmaßstab betrachtet mag die EU als vergleichsweise sozial gerecht erscheinen. Das macht jedoch nicht die massiven Defizite bei ihren sozialpolitischen Kompetenzen wett, führen die doch zu einem erheblichen Gefälle des Lebensstandards innerhalb der EU. Entscheidend ist, dass der europäischen
Exekutive die gesetzlichen Grundlagen und die Mittel fehlen, eine echte Sozialpolitik überhaupt zu konzipieren und konsequent durchzusetzen. Inhaltlich müsste eine alternative EU-Sozialpolitik
eine Doppelstrategie verfolgen:

  1. Auf der ökonomischen Ebene müsste sie möglichst nachhaltig den durch aktuelle Krisen aufgewor-
    fenen Herausforderungen gerecht werden. Ansätze, die wie das vom Wirtschafts- und Sozialausschuss des EU-Parlaments ausdrücklich begrüßte Konzept der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) oder anderer vergleichbarer Bewegungen (etwa Donut- und Postwachstumsökono-
    mie, MMT) können dafür eine Leit-Orientierung bieten.
  2. Auf der sozialpolitischen Ebene müsste sie statt bloßer Vermeidung extremer Armut vor allem allen EU-Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, um daraus ein »gutes« Leben werden zu lassen. Das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) gemäß den dafür weltweit anerkannten Kriterien (d.h. anders als manche Konzernlenker
    es gerne sähen) bietet dafür eine Orientierung.

KuMi: Ihr Bündnis hat ja eine Europäische Bürgerinitiative »Bedingungsloses Grundeinkommen in der gesamten EU« unterstützt. Wie könnte dies Ihrer Meinung nach in den europäischen Staaten soziale Ungleichheiten verringern? Und: Weshalb wurde ihrer Meinung nach das Quorum verfehlt?

Bei der erwähnten Initiative ging es nicht um das Ziel »soziale Gleichstellung«, was u.E. weder ein realistisches noch ein wünschenswertes Ziel wäre. Eher schon um Chancengleichheit bzw. überhaupt erstmal um die Chance, verfassungsmäßig garantierte, demokratische Grundrechte in Anspruch zu
nehmen und auszuüben. Etwa in Fällen extremer Armut ist dies nämlich z.Zt. keineswegs gewährleistet.

Allerdings beschränken sich unsere Erwartungen an ein BGE nicht auf dieses fundamentale Recht und Ziel. Vielmehr gehen wir davon aus, dass ein BGE für viele Menschen produktive Impulse zur »Selbstermächtigung« und »Selbstbestimmung« ihres eigenen individuellen Lebens, aber auch für vorher nicht mögliche Initiativen in Gruppen und Institutionen sowie in der Gesellschaft insgesamt auslösen würde. Ein europaweites BGE wäre in diesem umfassenden Sinn ein entscheidender »Kulturimpuls«.

Die Frage nach den Gründen für das Verfehlen des Quorums von 1 Million Unterstützungsbekundungen lässt sich schwerlich eindeutig beantworten. Einerseits haben die Pandemie und weitere hinzugekommene Krisen den Menschen die Dringlichkeit einer dauerhaften sozialen Absicherung massiv vor Augen geführt. Der Staat hätte also immense Bürokratiekosten eingespart, hätte es zu Beginn der Pandemie bereits ein BGE gegeben. Eine breite Unterstüt zung der EBI hätte somit nahegelegen.
Andrerseits bleiben Vermutungen, weshalb die Menschen sich in diesen Pandemiezeiten trotzdem damit schwertaten, zwangsläufig vage und spekulativ.
Wurde die Initiative medial nicht optimal vermittelt? War die Bevölkerung mit so viel Krisen schlicht überfordert? Gab es noch andere Gründe? Wir werden es vermutlich nicht erfahren.

KuMi: Trotz des Scheiterns der Europäischen Bürgerinitiative gibt es ja weiter ein großes Interesse an dem Thema. So hat das Bedingungslose Grundeinkommen Eingang in die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas gefunden: »The most recurring sub-theme, with several ideas being highly endorsed and
commented on, concerns the unconditional basic income to ensure the ability of each person to participate in society«. Wie wird es hier Ihrer Erwartung nach weitergehen?

Die »Konferenz zur Zukunft Europas« ist mit den vorliegenden Empfehlungen noch nicht zu einem definitiven Abschluss gekommen. Die Empfehlungen werden vielmehr auf unterschiedlichen
Ebenen und in unterschiedlichen Gremien weiter zu behandeln sein.
Auch ein Verfassungskonvent mit der Möglichkeit, Vertragsänderungen zu erreichen, ist möglich. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter einbringen. Das von uns vorbereitete Ausstellungsprojekt zum Thema Grundeinkommen, zusammen
mit den in seinem Rahmen möglichen Veranstaltungen, sehen wir als Chance, das Thema wie die damit verknüpften Herausforderungen im öffentlichen Bewusstsein präsent zu halten.

KuMi: Im Februar haben Sie sich um eine Förderung im EU-Programm CERV beworben. Gibt es schon eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag? Welche Ideen sollen mit Ihrem Projekt verwirklicht werden?

Die erfolgte Rückmeldung zu unserem Antrag besagt, dass wir zwar nicht sofort eine Zusage erhalten haben, dass unser Projekt aber auf einer Reserveliste die Chance erhalten wird, im Rahmen eventuell verfügbarer finanzieller Ressourcen gegen Ende des Jahres doch noch berücksichtigt zu werden.
Wie schon angedeutet, möchten wir mit der Ausstellung »Mensch, Grundeinkommen!« eine offene Informations- und Diskussionsplattform schaffen, welche die Idee des BGE zu den Menschen bringt. Sie selbst sollen sich ein Bild machen und entscheiden, ob sie sich in dieser Idee wiederfinden.

Wir danken für das Gespräch!

Das Interview führte Jochen Butt-Pośnik, Kontaktstelle CERV.

Das Dokument gibt es >> hier zum Download.

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