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Was macht dir Löwenmut? – Premiere mit dem”Mut-Modul” im Ausstellungsprojekt MENSCH, GRUNDEINKOMMEN!

Nach vielen Jahren der Planung, Vorbereitung und Finanzbeschaffung erlebte die interaktive Ausstellung MENSCH, GRUNDEINKOMMEN! (engl. WOW! BASIC INCOME!) in 2023 endlich eine Premiere. Das erste Modul öffnete sein Löwenmaul erstmalig bei einer Konferenz in der Schweiz und beim Bürgerfest zum Tag der deutschen Einheit in Hamburg. Eine Zusammenfassung der Idee, Angebote und Gestaltung des Mut-Moduls ist hier als pdf-Datei (Flyer) erhältlich:

Bericht von Anett Hahn und Rainer Ammermann

Endlich ist unser erstes Ausstellungsmodul fertiggestellt, so dass es erstmalig zum Einsatz kam. Das Modul lädt dazu ein, einem mutigen Leben und der Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens spielerisch auf die Spur zu kommen.

Teil 1: Dornach, Schweiz, Weltkonferenz am Goetheanum

Wir – das sind Rainer, Martin, Kristejna und Anett vom Projekt MENSCH, GRUNDEINKOMMEN! des Hamburger Netzwerk Grundeinkommen – haben uns auf den Weg zum Weltkongress der Anthroposophen gemacht. In regelmäßigen Abständen tagen Anthroposophen im Gotheanum in Dornach (Schweiz) und geben Herausforderungen und Fragen unserer Zeit einen Raum.

Das schien genau passend für uns! Unsere Idee ist: Den gesellschaftlichen Diskurs über das bedingungslose Grundeinkommen wieder ankurbeln, Unterstützer*innen finden für unser Ausstellungsprojekt sowie mit Leuten in den Austausch kommen. Genau aus diesem Grund sind wir nach Dornach gereist.

Als das zehn Kilometer südlich von Basel gelegene Gotheanum sich vor uns erstreckte, wurde uns klar, was wir uns dort tatsächlich vorgenommen haben. Die Architektur des Gotheanums ist bemerkenswert. Der üppige Betonbau wirkte ehrfürchtig auf uns. Über Tausend Teilnehmende und Helfende waren angemeldet, und wir waren motiviert mit möglichst Vielen ins Gespräch zu kommen.

Für die Präsentation unserer Vision hat das Team des Ausstellungsprojektes MENSCH, GRUNDEINKOMMEN! ein erstes Ausstellungsmodul bauen lassen. Es handelt sich hierbei um keinen gewöhnlichen Stand. Die Besucher*innen sollen zunächst durch ein Löwenmaul gehen. Das Löwenmaul ist ein Vorhang. Sobald man durch den Vorhang geht, brüllt einen ein Löwe über einen Lautsprecher an und man blickt auf die Frage „Was macht dir Löwenmut?“. Das ist unser Motto für das Ausstellungsmodul.

Erster Einsatz des “Mut-Moduls” bei der Goetheanum-Weltkonferenz 2023

Alle Besucher*innen fragten wir, ob sie sich vorstellen können, in einer Welt zu leben mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen. Nur selten haben wir Arroganz oder Skepsis erfahren.

Ganz im Gegenteil, viele Menschen waren dem Thema gegenüber optimistisch eingestellt.

Das Fischen nach Mutsprüchen, anregende Infokästen an der Wand und das Motto haben definitiv Interesse geweckt und für Inspirationen gesorgt.

Teil 2: Hamburg, Bürgerfest zum Tag der deutschen Einheit

Der Tag der deutschen Einheit wird jedes Jahr in einem anderen Bundesland gefeiert. Dieses Jahr war Hamburg an der Reihe. Rund um die Binnenalster, einem kleinen See direkt in der Innenstadt, konnten sich am 2. und 3. Oktober neben mehreren Musikbühnen auch politische Institutionen und zivilgesellschaftliche Initiativen präsentieren. Hunderttausende Menschen aus ganz Deutschland und dem Ausland waren zu diesem Anlass zu Besuch in der Stadt. Das waren beste Ausgangsbedingungen für unser erstes Ausstellungsmodul, für das wir einen Platz auf dem Ballindamm angemeldet hatten.

Vor allem das Angebot, mit dem Gang durch ein Löwenmaul den eigenen Mut zu testen und beim Entenangeln Mutsprüche zu fischen, wurde an den 2 Tagen von hunderten Kindern und Erwachsenen begeistert angenommen. Während die Kinder gebannt die Angel steuerten, konnten die Eltern Anregungen zur Idee des BGE aufnehmen, durch die Texte des Moduls oder durch die persönliche Ansprache der Aktiven des Hamburger Netzwerk Grundeinkommen. Nebenbei konnten zahlreiche Unterzeichnende für eine neue Volksinitiative für einen Hamburger Modellversuch zum BGE gewonnen werden.

Das “Mut-Modul” beim Hamburger Bürgerfest zum Tag der Deutschen Einheit am 2./3.10.2023

Die ersten Einsätze haben erfolgreich aufgezeigt, dass man mit spielerischen und interaktiven Angeboten und mit auffälliger Gestaltung an öffentlichen Orten viele Menschen erreichen kann, die nicht zu Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen gehen und auch nur schwer durch unsere Aktivitiäten in sozialen Medien zu erreichen sind.

Volksinitiative “Hamburg testet Grundeinkommen”

Es ist geschafft: Am 12. Oktober 2025 findet in Hamburg der erste Volksentscheid zum Grundeinkommen in Deutschland statt.

Am 22.09.2023 startete ein zweiter Anlauf mit einer neuen Volksinitiative für einen Hamburger Grundeinkommens-Modellversuch. Bis Dezember 2023 wurde eine ausreichende Anzahl von Unterschriften (über 15.000) gesammelt, die im Januar 2024 eingereicht wurden. Anschließend – nach amtlicher Feststellung von mind. 10.000 gültigen Unterschriften – hat die Volksinitiative das Recht wahrgenommen, durch die Bürgerschaft (Sozialauschuss) angehört zu werden. Da bis Anfang Mai der Gesetzentwurf nicht von der Bürgerschaft übernommen wurde bzw. auch eine mögliche Einigung nicht in Aussicht steht, hatte die Initiative ein Volksbegehren beantragt, die zweite Stufe der Volksgesetzgebung. Das Volksbegehren fand dann im September 2024 statt und war mit über 95.000 Unterschriften erfolgreich. Am 12. Oktober 2025 findet nun der Volksentscheid statt!

Zur Kampagnen-Webseite:
https://hamburg-testet-grundeinkommen.de/

Ausgewählte Dokumente:


Erster Anlauf 2020-2023

Ziel der Volksinitiative/des Volksbegehrens war die Verabschiedung – spätestens mit einer Volksabstimmung – eines Gesetzentwurfes für einen wissenschaftlich konzipierten und begleiteten Modellversuch des Bedingungslosen Grundeinkommens in Hamburg. Das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen unterstützte das Vorhaben eines Modellversuchs und die Volksinitiative/das Volksbegehren als Teil ihrer Bildungsarbeit zur Idee des BGE. Am 12.07.2023 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den vorgelegten Gesetzentwurf für das Volksbegehren für nicht zulässig erklärt.

Medienberichte zum Gerichtsurteil (Auswahl):

Materialien und Quellen:

Chronologie der Ereignisse (letzter Stand oben):

12. Juli 2023 – Verkündung des Urteils durch das Hamburgische Verfassungsgericht: Das Gericht urteilt, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen ist. Die Gründe für die Nicht-Zulassung liegen in der geforderten Abstimmungswahrheit und -klarheit nach dem Demokratieprinzip. Der Gesetzentwurf sei zu widersprüchlich und lückenhaft. Grundsätzlich falle eine Modellversuch zum BGE jedoch in die Kompetenz des Landes Hamburg. Damit wäre ein neuer Anlauf mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf möglich.
(Pressemitteilung, Leitsätze und Volltext zum Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts)

28. April 2023 – Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Beratung über die rechtlichen Zulässigkeit, ob das Volksbegehren durchzuführen ist.
(Fragen und Antworten zum Gerichtstermin)

Blick nach Berlin:
Im Land Berlin wurden für einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf im Rahmen einer Volksinitiative (=Antrag auf Volksbegehren) ebenfalls ausreichend Unterschriften gesammelt und erfolgreich eingereicht. Im Unterschied zu Hamburg hat der Berliner Senat am 30. März 2021 das angestrebte Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf für rechtlich zulässig erklärt: Pressemitteilung des Berliner Senats ; Parlamentsdrucksache mit ausführlicher Zulässigkeitsprüfung des Senats

Nach Anhörung und Debatte hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf am 19.08.2021 abgelehnt. Die Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren hat vom 6.5. bis 5.9.2022 stattgefunden. Gesammelt wurden 125.000 Unterschriften, für ein erfolgreiches Volksbegehren wären 175.000 Unterschriften erforderlich gewesen.

24. Februar 2021 – Stellungnahme der Volksinitiative an das Hamburgische Verfassungsgericht zum Antrag des Senates

1. Dezember 2020 – Neu gefasster Antrag des Senates (Antrag v. 01.12.2020 mit Begründung, pdf, 4 MB), mit zusätzlichen Begründungen hinsichtlich der Datenerhebung unter Bezug auf den geringfügig ergänzten Gesetzentwurf vom 2. November 2020 (s. unten).

4. November 2020 – Das Hamburgische Verfassungsgericht übersendet den Antrag des Senates
(Antrag v. 29.10.2020 mit Begründung, pdf, 17 MB), das Volksbegehren nicht durchzuführen, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Januar 2021. Die Frist wurde auf Antrag bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Damit ruhen alle Fristen. Das für Anfang 2021 vorgesehene Volksbegehren ist damit um etliche Monate verschoben.

2. November 2020 – Einreichung eines geringfügig ergänzten Gesetzentwurfes, der den Umgang mit Daten stärker berücksichtigt.

3. September 2020 – Einreichung des Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens.

2. September 2020 – Das Plenum der Bürgerschaft nimmt die Volksinitiative zur Kenntnis.

14. August 2020 – Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss der Bürgerschaft (s. Wortprotokoll). Der Ausschuss empfiehlt lediglich die Kenntnisnahme der Volksinitiative.

12. Juli 2020 – Kampagnen-Treffen und Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vertrauenspersonen. Es werden zahlreiche Ideen für die Kampagne zum Volksbegehren gesammelt.

31. März 2020 – Der Senat teilt nach Prüfung mit, dass die Volksinitiative mit über 10.000 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Nun muss sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf befassen.
(Mitteilung des Senats)

4. März 2020 – Nach nur 3 Wochen Sammlung wird die Volksinitiative mit 13.421 Unterschriften in der Senatskanzlei eingereicht.
(dazu erstellte Bürgerschafts-Drucksache, incl. Protokoll der Gründungsversammlung)

12. Februar 2020 – Anzeige des Beginns der Unterschriftensammlung

9. Februar 2020 – Gründungstreffen des Initiatorenkreises und des Vereins Expedition Grundeinkommen Hamburg mit Wahl der Vertrauenspersonen. Kampagnen-Kick-Off mit über 50 Aktiven.

bis Januar 2020 – die Kampagnengründerinnen Laura Brämswig und Joy Ponader bereiten zusammen mit ihrem Team und Partnern den Gesetzentwurf vor und sammeln mit digitalen Aktionen ca. 4.000 Hamburger Interessierte, um die Volksinitiative in Hamburg zu starten.


Büro
Nachlese zum Bürgergeld

Der Pulverdampf ist verraucht. Ist nun alles gut? Der Berg kreißte und gebar eine Maus: Das Bürgergeld oder doch nur Hartz IV light oder auch Hartz V? Im Grunde ist fast alles geblieben wie bisher. Damit auch die CDU/CSU im Bundesrat zustimmen konnte? Der Name Bürgergeld klingt allerdings ein bisschen „netter“, eben bürgerlicher und bleibt doch „Neusprech“. Geblieben ist vor allem das Menschenbild. Der Mensch ist nun mal „dumm, faul und gefräßig“ und muss zum Jagen nicht getragen, sondern geprügelt werden. Fordern und ein bisschen fördern, Peitsche und Zuckerbrot. Geändert hat sich nicht viel. Aber war da nicht noch was? Der Friederich, der Friederich, das ist ein arger Wüterich! Ach ja, Friedrich Merz und andere, die grundsätzlich wenig bis nichts verändern möchten, haben ein Gespenst verscheucht: Das Grundeinkommen oder schlimmer noch: Das Bedingungslose Grundeinkommen. Dieser Krug ist noch einmal an uns vorübergegangen. Dabei hätte das Grundeinkommen beinahe schon mit oder gar von der CDU kommen können.

Zum Glück ist in der aktuellen Diskussion niemand auf die Idee gekommen, mal im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn zu stöbern. Denn da schläft es, das Gespenst. Und das schon seit dem Jahr 2007 unter dem Namen „Solidarisches Bürgergeld“. Der damalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus von der CDU hat es, im Auftrag von Angela Merkel, so raunt man, entwickelt. Dem Grundgedanken nach war es schon ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Teufelswerk!  Da lohnt ein Blick in die Bibel. Im II. Brief des Paulus an die Thessalonicher heißt es doch: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, und so tönt es jetzt Land auf, Land ab. Da ist sie wieder, die Peitsche. Aber einmal davon abgesehen, dass die Echtheit des II. Briefs in der theologischen Wissenschaft umstritten ist, in der Erwartung an die Wiederkehr des Herrn (Jesus) und eines Himmelreichs auf Erden, sahen die Thessalonicher in der Arbeit keinen Sinn mehr, was  doch verständlich sein dürfte.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus der Hand der CDU, das wäre doch was gewesen. Die CDU hat ja manchmal durchaus gute Ideen, leidet aber wie so oft an Gedächtnisverlust. Dabei kann man ein Bedingungsloses Grundeinkommen doch an alle Menschen auszahlen, die dann unbeschränkt dazuverdienen dürfen. Das Grundeinkommen wäre steuerfrei. Jedes Einkommen außerhalb des Grundeinkommens würde mit einer Flatrate in Höhe von beispielsweise 50 % besteuert. Das würde unter anderem auch zu einem Progressionseffekt bei der Einkommenssteuer führen und letztlich vor allem den unteren Einkommensschichten zu Gute kommen. Da wittern einige, nicht zu Unrecht, Umverteilung. Umverteilung, auch noch so ein Unwort. Dabei könnte mit einem Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger auch gleich das dumme, geradezu beleidigende Gerede von der sozialen Hängematte und den Sozialschmarotzern ein Ende haben. Sozialschmarotzer sind im Übrigen doch eher die „sozial Schwachen“, denen es manchmal schwerfällt, ihre der Allgemeinheit geschuldeten Steuern zu zahlen.

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