Am 25. September 2016 gründete sich in München die Partei „Bündnis Grundeinkommen“ (buendnis-grundeinkommen.de). Ihr einziges Ziel ist die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens, so wie es die vier Kriterien des bundesweiten Netzwerks Grundeinkommen vorsehen.

Das Bündnis ist keine Partei um der Partei willen, sondern ein Vehikel, um der Zustimmung zum Grundeinkommen und seiner Relevanz verbindlich Ausdruck zu verleihen. Sie schafft lediglich die formal notwendigen Voraussetzungen, den Bürgern eine Stimme zu geben, die das Bedingungslose Grundeinkommen als außerordentlich wichtig empfinden und seine Einführung befürworten.

Wählern und bisherigen Nicht-Wählern macht die neue BGE-Partei das Angebot, für etwas stimmen zu können, was sie in ihrer eigenen Selbstbestimmung respektiert. Selbstbestimmte Entscheidungen aller Bürger zu ermöglichen, ist eine Grundvoraussetzung für ihren Mitgestaltungswillen, die ein Grundeinkommen realisiert. 

Das Bündnis Grundeinkommen setzt nicht auf Konkurrenz, sondern Kooperation, indem sie

auf die inhaltliche Bindung an das BGE vertraut. So möchte das Bündnis die öffentliche Debatte intensivieren und damit Grundeinkommens-Befürworter in anderen Parteien stärken.

Mit dem Beschluss ihrer Satzung verständigte sich die BGE-Partei auf ihre Auflösung mit Einführung des Grundeinkommens. Darin spiegelt sich ihr überparteilicher Charakter wider, dem Grundeinkommen und nicht der Partei qua Partei verbunden zu sein. Dieses Selbstverständnis der Überparteilichkeit prägt auch einen wesentlichen Teil der lokalen BGE-Initiativen.

Das Bündnis beschränkt sich inhaltlich auf das, was unter der überwiegenden Mehrheit der Grundeinkommens-Befürworter konsensfähig sein dürfte. So ist die Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens durch das bundesweite Netzwerk ebenso breit anerkannt wie der Wunsch, dem Souverän zu ermöglichen, verbindlich für das BGE zu stimmen.

In allen darüber hinausgehenden Fragen vertraut das Bündnis auf die Einschätzung der lokalen Initiativen und erkennt ihre langjährigen Erfahrungen an. Größtmögliche inhaltliche Eigenverantwortung und Vielfalt bei größtmöglicher politischer Verbindlichkeit – das ist das Konzept der neuen BGE-Partei. 

Welche weiteren Schritte sind nun angedacht, um das BGE auf 45 Millionen Wahlzettel zu bringen?

Zunächst müssen Landesverbände gegründet, anschließend Landeslisten aufgestellt und schließlich Unterstützungsunterschriften gesammelt werden. Die Landeslisten können dann bei der Bundestagswahl per Zweitstimme gewählt werden. Sogenannte „nicht-etablierte“ Parteien, zu denen das Bündnis Grundeinkommen gehört, benötigen Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten – für die Hamburger Landesliste sind 1.282 Unterschriften. 

Hiermit sind alle herzlich eingeladen, die Gründung und Listenaufstellung des Hamburger Landesverbandes mitzugestalten. Über Kontaktaufnahmen freuen sich Michael Sienhold (michael.sienhold@buendnis-grundeinkommen.de) und Joachim Fiedler (jfs-hamburg@t-online.de).

Quelle/Beitrag: AG Bündnis Grundeinkommen