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Titelbild Grundeinkommen braucht Europa
Grundeinkommen braucht Europa – Europa braucht Grundeinkommen

“Ohne eine Strategie des Ausgleichs zwischen reicheren und ärmeren Mitgliedsstaaten ist der soziale Zusammenhalt in der Europäischen Union gefährdet. Hier allein auf eine Angleichung der Wirtschaftskraft zu setzen, wird nicht funktionieren. Die EU braucht eine soziale Säule, um die Disparitäten bei der ökonomischen Leistungsfähigkeit ansatzweise auszugleichen. Die Einführung eines Grundeinkommens könnte diese Säule sein: als eine solidarische, möglichst unbürokratische Existenzsicherung für alle Europäerinnen und Europäer. Der 2013 von Philippe Van Parijs eingebrachte Vorschlag einer Euro-Dividende bildet den Startpunkt für diesen Debattenband.” (Aus dem Klappentext des Buches)

Das Buch ist Ende 2013 mit dem oben genannten Titel in der Reihe “Studien des Freiburger Instituts für Grundeinkommensstudien (FRIBIS) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg” erschienen (Herausgeber Prof. Dr. Bernhard Neumärker, Otto Lüdemann, Ulrich Schachtschneider).
Beteiligte Autoren und Autorinnen sind Otto Lüdemann, Philippe Van Parijs, Dominic Afscharian, Francois Denuit, Leire Rincón García, Alexander de Roo, Ronald Blaschke, Michael Opielka, Sabrina Apicella, Helmut Hildebrand, Dagmar Comtesse, Wolfgang Strengmann-Kuhn, Vladan Lausevic, Tanarro Colodrón und Ulrich Schachtschneider.

Otto Lüdemann war als Erziehungswissenschaftler an der HAW Hamburg Inhaber des Europa-Lehrstuhls Jean Monnet für Europäische Interkulturelle Studien. Er engagiert sich ehrenamtlich in der Internationalen Erich-Fromm-Gesellschaft, im Hamburger Netzwerk Grundeinkommen und im Europäischen Netzwerk Grundeinkommen.

Bernhard Neumärker ist Professor für Wirtschaftspolitik an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Direktor der dortigen Götz Werner Professur und Leiter des FRIBIS.

Ulrich Schachtschneider ist Mitglied des FRIBIS-Teams UBITrans (Unconditional Basic Income and Social-Ecological Transformation) und Member of Board von UBIE (Unconditional Basic Income Europe).

Das Freiburg Institute for Basic Income Studies (FRIBIS) ist ein interdisziplinärer Kompetenzverbund zum Thema Bedingungsloses Grundeinkommen. Wissenschaftler aus Volkswirtschaft, Psychologie, Theologie, Ethnologie, Informatik und Erziehungswissenschaften sowie politische Aktivistinnen und Aktivisten forschen und debattieren in multithematischen Teams.

Wo kann ich das Buch bestellen?

Das Buch gibt es beim Hamburger Netzwerk Grundeinkommen gegen eine Spende von 11,60 € (inkl. Versandkosten). Bei Interesse bitte >> hier Kontakt aufnehmen.

Und es kann direkt beim LIT-Verlag als Print oder Ebook bestellt werden: >> zur Bestellung

Volksinitiative “Hamburg testet Grundeinkommen”

Am 22.09.2023 startete ein zweiter Anlauf mit einer neuen Volksinitiative. Bis Dezember 2023 wurde eine ausreichende Anzahl von Unterschriften (über 15.000) gesammelt, die im Januar eingereicht wurden. Anschließend – nach amtlicher Feststellung von mind. 10.000 gültigen Unterschriften – hat die Volksinitiative das Recht, durch die Bürgerschaft angehört zu werden. Wenn bis Anfang Mai der Gesetzentwurf nicht von der Bürgerschaft übernommen wird bzw. auch eine mögliche Einigung nicht in Aussicht steht, kann die Initiative ein Volksbegehren beantragen, die zweite Stufe der Volksgesetzgebung. Das Volksbegehren könnte dann im August/September 2023 stattfinden.

Zur Kampagnen-Webseite:
https://hamburg-testet-grundeinkommen.de/


Erster Anlauf 2020-2023

Ziel der Volksinitiative/des Volksbegehrens war die Verabschiedung – spätestens mit einer Volksabstimmung – eines Gesetzentwurfes für einen wissenschaftlich konzipierten und begleiteten Modellversuch des Bedingungslosen Grundeinkommens in Hamburg. Das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen unterstützte das Vorhaben eines Modellversuchs und die Volksinitiative/das Volksbegehren als Teil ihrer Bildungsarbeit zur Idee des BGE. Am 12.07.2023 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den vorgelegten Gesetzentwurf für das Volksbegehren für nicht zulässig erklärt.

Medienberichte zum Gerichtsurteil (Auswahl):

Materialien und Quellen:

Chronologie der Ereignisse (letzter Stand oben):

12. Juli 2023 – Verkündung des Urteils durch das Hamburgische Verfassungsgericht: Das Gericht urteilt, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen ist. Die Gründe für die Nicht-Zulassung liegen in der geforderten Abstimmungswahrheit und -klarheit nach dem Demokratieprinzip. Der Gesetzentwurf sei zu widersprüchlich und lückenhaft. Grundsätzlich falle eine Modellversuch zum BGE jedoch in die Kompetenz des Landes Hamburg. Damit wäre ein neuer Anlauf mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf möglich.
(Pressemitteilung, Leitsätze und Volltext zum Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts)

28. April 2023 – Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Beratung über die rechtlichen Zulässigkeit, ob das Volksbegehren durchzuführen ist.
(Fragen und Antworten zum Gerichtstermin)

Blick nach Berlin:
Im Land Berlin wurden für einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf im Rahmen einer Volksinitiative (=Antrag auf Volksbegehren) ebenfalls ausreichend Unterschriften gesammelt und erfolgreich eingereicht. Im Unterschied zu Hamburg hat der Berliner Senat am 30. März 2021 das angestrebte Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf für rechtlich zulässig erklärt: Pressemitteilung des Berliner Senats ; Parlamentsdrucksache mit ausführlicher Zulässigkeitsprüfung des Senats

Nach Anhörung und Debatte hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf am 19.08.2021 abgelehnt. Die Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren hat vom 6.5. bis 5.9.2022 stattgefunden. Gesammelt wurden 125.000 Unterschriften, für ein erfolgreiches Volksbegehren wären 175.000 Unterschriften erforderlich gewesen.

24. Februar 2021Stellungnahme der Volksinitiative an das Hamburgische Verfassungsgericht zum Antrag des Senates

1. Dezember 2020 – Neu gefasster Antrag des Senates (Antrag v. 01.12.2020 mit Begründung, pdf, 4 MB), mit zusätzlichen Begründungen hinsichtlich der Datenerhebung unter Bezug auf den geringfügig ergänzten Gesetzentwurf vom 2. November 2020 (s. unten).

4. November 2020 – Das Hamburgische Verfassungsgericht übersendet den Antrag des Senates
(Antrag v. 29.10.2020 mit Begründung, pdf, 17 MB), das Volksbegehren nicht durchzuführen, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Januar 2021. Die Frist wurde auf Antrag bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Damit ruhen alle Fristen. Das für Anfang 2021 vorgesehene Volksbegehren ist damit um etliche Monate verschoben.

2. November 2020 – Einreichung eines geringfügig ergänzten Gesetzentwurfes, der den Umgang mit Daten stärker berücksichtigt.

3. September 2020 – Einreichung des Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens.

2. September 2020 – Das Plenum der Bürgerschaft nimmt die Volksinitiative zur Kenntnis.

14. August 2020 – Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss der Bürgerschaft (s. Wortprotokoll). Der Ausschuss empfiehlt lediglich die Kenntnisnahme der Volksinitiative.

12. Juli 2020 – Kampagnen-Treffen und Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vertrauenspersonen. Es werden zahlreiche Ideen für die Kampagne zum Volksbegehren gesammelt.

31. März 2020 – Der Senat teilt nach Prüfung mit, dass die Volksinitiative mit über 10.000 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Nun muss sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf befassen.
(Mitteilung des Senats)

4. März 2020 – Nach nur 3 Wochen Sammlung wird die Volksinitiative mit 13.421 Unterschriften in der Senatskanzlei eingereicht.
(dazu erstellte Bürgerschafts-Drucksache, incl. Protokoll der Gründungsversammlung)

12. Februar 2020 – Anzeige des Beginns der Unterschriftensammlung

9. Februar 2020 – Gründungstreffen des Initiatorenkreises und des Vereins Expedition Grundeinkommen Hamburg mit Wahl der Vertrauenspersonen. Kampagnen-Kick-Off mit über 50 Aktiven.

bis Januar 2020 – die Kampagnengründerinnen Laura Brämswig und Joy Ponader bereiten zusammen mit ihrem Team und Partnern den Gesetzentwurf vor und sammeln mit digitalen Aktionen ca. 4.000 Hamburger Interessierte, um die Volksinitiative in Hamburg zu starten.


Junge Triebe
Enttäuschende Nachrichten aus Finnland? Wohl kaum.

“Im Februar wurden die ersten Ergebnisse einer Studie aus Finnland veröffentlicht, für die 2.000 zufällig ausgewählte Menschen ohne Arbeit zwei Jahre lang 560 Euro monatlich erhalten haben. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen,  zu dem sie sich etwas hätten dazuverdienen können – oder eben auch nicht. (…)

Die Menschen mit dem Grundeinkommen empfanden weniger Stress als die Kontrollgruppe, fast 60 Prozent empfanden ihren Gesundheitszustand als sehr gut oder gut und sie hatten zudem „ein stärkeres Vertrauen in ihre Zukunft und ihre eigenen gesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten“, wie es die Studienleiterin Minna Ylikännö formulierte. Und dennoch wird in vielen Medien die Nachricht so vermeldet: Der Test für das Bedingungslose Grundeinkommen ist gescheitert.(…)”

>> Hier weiterlesen im Blog von Silvia Follmann

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