Tag Archives

Posts with Grundeinkommen tag.
Büro
Nachlese zum Bürgergeld

Der Pulverdampf ist verraucht. Ist nun alles gut? Der Berg kreißte und gebar eine Maus: Das Bürgergeld oder doch nur Hartz IV light oder auch Hartz V? Im Grunde ist fast alles geblieben wie bisher. Damit auch die CDU/CSU im Bundesrat zustimmen konnte? Der Name Bürgergeld klingt allerdings ein bisschen „netter“, eben bürgerlicher und bleibt doch „Neusprech“. Geblieben ist vor allem das Menschenbild. Der Mensch ist nun mal „dumm, faul und gefräßig“ und muss zum Jagen nicht getragen, sondern geprügelt werden. Fordern und ein bisschen fördern, Peitsche und Zuckerbrot. Geändert hat sich nicht viel. Aber war da nicht noch was? Der Friederich, der Friederich, das ist ein arger Wüterich! Ach ja, Friedrich Merz und andere, die grundsätzlich wenig bis nichts verändern möchten, haben ein Gespenst verscheucht: Das Grundeinkommen oder schlimmer noch: Das Bedingungslose Grundeinkommen. Dieser Krug ist noch einmal an uns vorübergegangen. Dabei hätte das Grundeinkommen beinahe schon mit oder gar von der CDU kommen können.

Zum Glück ist in der aktuellen Diskussion niemand auf die Idee gekommen, mal im Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn zu stöbern. Denn da schläft es, das Gespenst. Und das schon seit dem Jahr 2007 unter dem Namen „Solidarisches Bürgergeld“. Der damalige thüringische Ministerpräsident Dieter Althaus von der CDU hat es, im Auftrag von Angela Merkel, so raunt man, entwickelt. Dem Grundgedanken nach war es schon ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Teufelswerk!  Da lohnt ein Blick in die Bibel. Im II. Brief des Paulus an die Thessalonicher heißt es doch: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“, und so tönt es jetzt Land auf, Land ab. Da ist sie wieder, die Peitsche. Aber einmal davon abgesehen, dass die Echtheit des II. Briefs in der theologischen Wissenschaft umstritten ist, in der Erwartung an die Wiederkehr des Herrn (Jesus) und eines Himmelreichs auf Erden, sahen die Thessalonicher in der Arbeit keinen Sinn mehr, was  doch verständlich sein dürfte.

Ein Bedingungsloses Grundeinkommen aus der Hand der CDU, das wäre doch was gewesen. Die CDU hat ja manchmal durchaus gute Ideen, leidet aber wie so oft an Gedächtnisverlust. Dabei kann man ein Bedingungsloses Grundeinkommen doch an alle Menschen auszahlen, die dann unbeschränkt dazuverdienen dürfen. Das Grundeinkommen wäre steuerfrei. Jedes Einkommen außerhalb des Grundeinkommens würde mit einer Flatrate in Höhe von beispielsweise 50 % besteuert. Das würde unter anderem auch zu einem Progressionseffekt bei der Einkommenssteuer führen und letztlich vor allem den unteren Einkommensschichten zu Gute kommen. Da wittern einige, nicht zu Unrecht, Umverteilung. Umverteilung, auch noch so ein Unwort. Dabei könnte mit einem Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger auch gleich das dumme, geradezu beleidigende Gerede von der sozialen Hängematte und den Sozialschmarotzern ein Ende haben. Sozialschmarotzer sind im Übrigen doch eher die „sozial Schwachen“, denen es manchmal schwerfällt, ihre der Allgemeinheit geschuldeten Steuern zu zahlen.

Vernetzung in europa
Ein soziales Europa? Es bleibt noch vieles zu tun …

Interview mit dem Hamburger Netzwerk Grundeinkommen, vertreten durch die Vorstandsmitglieder Otto Lüdemann und Rainer Ammermann in den Kulturpolitischen Mitteilungen (Ausgabe Nr. 178, III/2022)

KuMi: »In Europa haben wir die gerechtesten Gesellschaften der Welt, die höchsten Standards bei den Arbeitsbedingungen und den breitesten Sozialschutz« – so beschreibt die Europäische Kommission die soziale Lage in der EU im Vergleich mit anderen Weltregionen.
Es gibt seit dem Göteborger Gipfel 2017 die europäische Säule sozialer Rechte, in einer Strategischen Agenda für 2019 – 2024 wird eine »Richtschnur für ein starkes soziales Europa des 21. Jahrhunderts, das gerecht und inklusiv ist und Chancen für alle bietet« für die Mitgliedstaaten ausgebreitet. Gleichzeitig sind die Kompetenzen der EU in der Sozialpolitik beschränkt; sie kann die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Arbeitsbedingungen nur unterstützen und ergänzen. So hat die Europäische
Kommission im Oktober 2020 dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU vorgelegt.
Vor dem Hintergrund dieser Lage der »Sozialen Säule« der EU – wo sehen Sie die aktuellen Herausforderungen?

Im Weltmaßstab betrachtet mag die EU als vergleichsweise sozial gerecht erscheinen. Das macht jedoch nicht die massiven Defizite bei ihren sozialpolitischen Kompetenzen wett, führen die doch zu einem erheblichen Gefälle des Lebensstandards innerhalb der EU. Entscheidend ist, dass der europäischen
Exekutive die gesetzlichen Grundlagen und die Mittel fehlen, eine echte Sozialpolitik überhaupt zu konzipieren und konsequent durchzusetzen. Inhaltlich müsste eine alternative EU-Sozialpolitik
eine Doppelstrategie verfolgen:

  1. Auf der ökonomischen Ebene müsste sie möglichst nachhaltig den durch aktuelle Krisen aufgewor-
    fenen Herausforderungen gerecht werden. Ansätze, die wie das vom Wirtschafts- und Sozialausschuss des EU-Parlaments ausdrücklich begrüßte Konzept der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) oder anderer vergleichbarer Bewegungen (etwa Donut- und Postwachstumsökono-
    mie, MMT) können dafür eine Leit-Orientierung bieten.
  2. Auf der sozialpolitischen Ebene müsste sie statt bloßer Vermeidung extremer Armut vor allem allen EU-Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen, um daraus ein »gutes« Leben werden zu lassen. Das Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) gemäß den dafür weltweit anerkannten Kriterien (d.h. anders als manche Konzernlenker
    es gerne sähen) bietet dafür eine Orientierung.

KuMi: Ihr Bündnis hat ja eine Europäische Bürgerinitiative »Bedingungsloses Grundeinkommen in der gesamten EU« unterstützt. Wie könnte dies Ihrer Meinung nach in den europäischen Staaten soziale Ungleichheiten verringern? Und: Weshalb wurde ihrer Meinung nach das Quorum verfehlt?

Bei der erwähnten Initiative ging es nicht um das Ziel »soziale Gleichstellung«, was u.E. weder ein realistisches noch ein wünschenswertes Ziel wäre. Eher schon um Chancengleichheit bzw. überhaupt erstmal um die Chance, verfassungsmäßig garantierte, demokratische Grundrechte in Anspruch zu
nehmen und auszuüben. Etwa in Fällen extremer Armut ist dies nämlich z.Zt. keineswegs gewährleistet.

Allerdings beschränken sich unsere Erwartungen an ein BGE nicht auf dieses fundamentale Recht und Ziel. Vielmehr gehen wir davon aus, dass ein BGE für viele Menschen produktive Impulse zur »Selbstermächtigung« und »Selbstbestimmung« ihres eigenen individuellen Lebens, aber auch für vorher nicht mögliche Initiativen in Gruppen und Institutionen sowie in der Gesellschaft insgesamt auslösen würde. Ein europaweites BGE wäre in diesem umfassenden Sinn ein entscheidender »Kulturimpuls«.

Die Frage nach den Gründen für das Verfehlen des Quorums von 1 Million Unterstützungsbekundungen lässt sich schwerlich eindeutig beantworten. Einerseits haben die Pandemie und weitere hinzugekommene Krisen den Menschen die Dringlichkeit einer dauerhaften sozialen Absicherung massiv vor Augen geführt. Der Staat hätte also immense Bürokratiekosten eingespart, hätte es zu Beginn der Pandemie bereits ein BGE gegeben. Eine breite Unterstüt zung der EBI hätte somit nahegelegen.
Andrerseits bleiben Vermutungen, weshalb die Menschen sich in diesen Pandemiezeiten trotzdem damit schwertaten, zwangsläufig vage und spekulativ.
Wurde die Initiative medial nicht optimal vermittelt? War die Bevölkerung mit so viel Krisen schlicht überfordert? Gab es noch andere Gründe? Wir werden es vermutlich nicht erfahren.

KuMi: Trotz des Scheiterns der Europäischen Bürgerinitiative gibt es ja weiter ein großes Interesse an dem Thema. So hat das Bedingungslose Grundeinkommen Eingang in die Ergebnisse der Konferenz zur Zukunft Europas gefunden: »The most recurring sub-theme, with several ideas being highly endorsed and
commented on, concerns the unconditional basic income to ensure the ability of each person to participate in society«. Wie wird es hier Ihrer Erwartung nach weitergehen?

Die »Konferenz zur Zukunft Europas« ist mit den vorliegenden Empfehlungen noch nicht zu einem definitiven Abschluss gekommen. Die Empfehlungen werden vielmehr auf unterschiedlichen
Ebenen und in unterschiedlichen Gremien weiter zu behandeln sein.
Auch ein Verfassungskonvent mit der Möglichkeit, Vertragsänderungen zu erreichen, ist möglich. Wir werden diese Entwicklung aufmerksam verfolgen und uns im Rahmen unserer Möglichkeiten weiter einbringen. Das von uns vorbereitete Ausstellungsprojekt zum Thema Grundeinkommen, zusammen
mit den in seinem Rahmen möglichen Veranstaltungen, sehen wir als Chance, das Thema wie die damit verknüpften Herausforderungen im öffentlichen Bewusstsein präsent zu halten.

KuMi: Im Februar haben Sie sich um eine Förderung im EU-Programm CERV beworben. Gibt es schon eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag? Welche Ideen sollen mit Ihrem Projekt verwirklicht werden?

Die erfolgte Rückmeldung zu unserem Antrag besagt, dass wir zwar nicht sofort eine Zusage erhalten haben, dass unser Projekt aber auf einer Reserveliste die Chance erhalten wird, im Rahmen eventuell verfügbarer finanzieller Ressourcen gegen Ende des Jahres doch noch berücksichtigt zu werden.
Wie schon angedeutet, möchten wir mit der Ausstellung »Mensch, Grundeinkommen!« eine offene Informations- und Diskussionsplattform schaffen, welche die Idee des BGE zu den Menschen bringt. Sie selbst sollen sich ein Bild machen und entscheiden, ob sie sich in dieser Idee wiederfinden.

Wir danken für das Gespräch!

Das Interview führte Jochen Butt-Pośnik, Kontaktstelle CERV.

Das Dokument gibt es >> hier zum Download.

Atomium Brüssel
Grundeinkommen, JETZT!

von Otto Lüdemann und Michael Scholz

Das bisher letzte Buch von Professor Straubhaar zum Thema BGE, war im September 2021 mit vielen Vorschusslorbeeren angekündigt worden. Ein Aktivenkreis hatte die Gelegenheit, im Vorfeld von Prof. Straubhaar über seine neuen Erkenntnisse und Feststellungen informiert zu werden, was natürlich dazu führte, dass wir eine wirklich inhaltsschwere Diskussion auf den Zeitpunkt verschieben mussten, an dem die meisten von uns das neue Buch dann auch gelesen hatten.

Der Aktivenkreis hat das Buch in diesem Frühjahr gelesen und in mehreren Runden die Fragenkomplexe entwickelt, die eine deutlichere Klarstellung liefern sollten. Am 19.5. haben Otto Lüdemann und Michael Scholz Professor Straubhaar mit den wesentlichen Fragen konfrontieren können. Hier das Resümee seiner Antworten:

Thomas Straubhaars Antworten auf unsere Fragen (Resümee):

1) Unsere erste Frage lautete, sinngemäß zusammengefasst: Weshalb verwenden Sie nicht durchgängig den Begriff „Soziale Marktwirtschaft“, zumal Sie doch in der Sache in dem Buch an zahlreichen Stellen eine Position vertreten, die eher diesen Begriff als den „nackten“ Begriff „Marktwirtschaft“ nahelegen würde?

Antwort:

  1. Sein Hauptargument war, er wende sich mit seinem Buch an die Gruppe der Menschen, die von sich ein Selbstverständnis als „Neoliberale“ hätten, einem Verständnis, dem er sich auch selber verbunden fühle, das aber zurückgehe auf die „Freiburger Schule“ (ab 1930 ff), die ja den Ordoliberalismus wie auch den Neoliberalismus geprägt habe, wobei sich die Jünger der Freiburger Schule sehr wohl für ein Regelwerk im Sinne der „Sozialen“ Marktwirtschaft eingesetzt hätten, das fair, gerecht und vertrauensvoll alle an den Erfolgen des Kapitalismus beteiligt.
    Konfrontiert mit der Feststellung, dass heute (zumindest im deutschsprachigen Raum) der Begriff „neoliberal“ in der Öffentlichkeit und in den Medien weithin zu einem negativ besetzten „Kampfbegriff“ geworden sei, dem authentische soziale Qualitäten und Ansprüche weithin abgesprochen würden, zeigte er sich davon wenig beindruckt! Für ihn gehe es darum, mit der Forderung nach Einführung eines BGE das Konzept einer in seinem Sinn „neoliberalen“ Ökonomie zu „retten“. Im Wesentlichen stelle aus seiner Sicht vor allem und ausschließlich dieses Instrument das erforderliche Korrektiv bereit, um die von ihm eingeräumten Ausnahmen eines punktuell möglichen Missbrauchs von Marktmacht, etwa von großen Konzernen, auszugleichen.
  1. Ergänzend fügte er hinzu, dass nach seiner Wahrnehmung vor allem die Menschen in der Schweiz noch hinter dem von ihm vertretenen Selbstverständnis der „Neoliberalen“ stünden, für die er denn auch sein Buch geschrieben habe. Das Argument, dass die Leserschaft seines Buches im gesamten übrigen deutschen Sprachraum eine erheblich größere Anzahl von Personen ausmachen dürfte, (bei denen man dieses Verständnis nicht voraussetzen könne), schien ihn nicht zu beeindrucken, selbst wenn er zugeben musste, dass dort inzwischen längst überwiegend ein völlig anderes, eher negativ besetztes Verständnis des Begriffs Neoliberalismus im Sinne von „totaler“ Marktwirtschaft vorherrsche.

2) Unsere zweite Frage bezog sich auf das Straubhaarsche Konzept der „Wertschöpfungssteuer“ als neu zu etablierendes und dann aus seiner Sicht im Prinzip ausschließliches Instrument zur Finanzierung des Grundeinkommens. Sinngemäß zusammengefasst ging es dabei um die Gründe, weshalb er trotz dieser umfassenden neuen Steuer in seinem Buch teilweise zugleich am Begriff der „negativen Einkommensteuer“ festhalte.

Antwort:

Hierzu lieferte er uns als Erklärung, dass sein Konzept der Wertschöpfungssteuer im Grunde eben auch eine Einkommensteuer sei, diese aber im Unterschied zur klassischen Einkommensteuer nicht mehr zwischen unterschiedlichen Formen von Einkommen (wie z.B. Arbeitseinkommen, Mieteinkommen, Kapitalerträgen oder Finanztransaktionsgewinnen) unterscheide, um sie dann auch unterschiedlich zu besteuern. Die neue Wertschöpfungssteuer sei demgegenüber vielmehr eine umfassende Steuer in Höhe von 50 % auf alle Arten von Einkommen, deren gemeinsamer Nenner sei, dass sie eine Art der Wertschöpfung darstellten. Eben deshalb nenne er sie auch „Wertschöpfungssteuer“. Da diese Steuer, zusammen mit den gemäß seinem Konzept eingesparten Sozialabgaben, dazu diene, das Grundeinkommen zu finanzieren, stelle sie aus der Perspektive des Staates, analog zu dem bereits von Friedmann gebrauchten Konzept, tatsächlich eine „negative Einkommensteuer“ dar.

Ein weiterer entscheidender Vorteil bei seiner Wertschöpfungssteuer sei das Prinzip einer systematischen Erhebung der Steuer an der Quelle. Dazu gehöre, dass zukünftig keinerlei Unternehmen oder Organisationen, sondern lediglich die Menschen hinter diesen Einrichtungen besteuert würden, wodurch gleichzeitig auch Überwälzungseffekte vermieden werden könnten. Damit werde auch sichergestellt, dass man Steuer-Ausländern nicht hinterherlaufen müsse. Allerdings müssten Einkünfte jeglicher Art im Ausland im Rahmen der Steuererklärung gemeldet werden.

3) Mit unserer dritten Frage thematisierten wir den aus unserer Sicht von Thomas Straubhaar in seinem Modell in unzureichender Höhe angesetzten monatlichen Grundeinkommensbetrag von 1000,- €, wobei dieser ja bereits jetzt unter der offiziellen Armutsgrenze liegt. Hinzukam – wie sich etwas später in unserem Gespräch bestätigte – dass davon auch noch die Krankenkassenbeiträge in Höhe von ca. 200,- € monatlich abzuziehen wären.

Seine Festlegungen der Höhe des Grundeinkommens rechtfertigt Thomas Straubhaar mit folgenden Argumenten:

  • Er wähle diese Größenordnung und auch den einheitlichen Steuersatz von 50 % aus praktischen Gründen, der leichteren Berechnung wegen. Letztlich sei es eine politische Entscheidung, die Höhe dieser Sätze festzulegen. Es sei für ihn kein Problem, die Finanzierung durch entsprechende Anpassung sicherzustellen.
  • Sein Modell des BGE sehe allerdings vor, dass die Krankenversicherung aus dem BGE zu bezahlen sei, die er auch noch mit € 200 pro Kopf veranschlage.
  • Gleichzeitig würden alle existenzsichernden Sozialleistungen durch das BGE ersetzt. Jeglicher Mehrbedarf müsse beantragt werden. Und den Mehrbedarf zu erfüllen, bleibe gesellschaftliche Verpflichtung.
  • Die sich für Singles möglicherweise ergebenden finanziellen Probleme aufgrund besonderer örtlicher Miethöhen müssten die Singles dann vielleicht mit der Gründung von WG’s lösen.
  • Wohngeld nach heutiger Art oder gar besondere Miethöhen bei der Festlegung des BGE zu berücksichtigen, lehne er als überhaupt nicht zielführend ab.

4) In unserer vierten Frage war der Vorschlag enthalten, bei der für eine BGE-Finanzierung erforderlichen Steuerreform, außer der von ihm vorgeschlagenen und in vieler Hinsicht sinnvollen Wertschöpfungssteuer, auf weitere andere Steuerressourcen zurückzugreifen, um so die Lasten zu verteilen und weitere Mittel für die Finanzierung zu erschließen.

Seinen Verzicht auf weitere Steuerressourcen rechtfertigt Thomas Straubhaar demgegenüber mit folgenden Argumenten:

  • Das wäre eher eine politische Entscheidung, er als Ökonom habe einen anderen Fokus.
  • Er sehe in der direkten Steuer eine bessere Form der Besteuerung (klarer, transparenter) und weniger bürokratisch als mit indirekten Steuern.

Die Herausforderung einer sozialökologischen Transformation steht anscheinend bei ihm nicht im Fokus.

5) In der fünften Frage ging es darum, unseren Gesprächspartner auf die Gründe anzusprechen, weshalb er als Ökonom in seinem Buch mit keiner Silbe das Konzept der Gemeinwohlökonomie (GWÖ) erwähnt. Umso mehr als dieses doch, wenn auch auf einer ganz anderen Ebene und mit anderen Mitteln als das Grundeinkommen, die Funktion eines effektiven Korrektivs für Defizite und möglichen Macht-missbrauch im marktliberalen System ausfüllen könne.

Antwort:

In seiner Antwort auf diese Frage vermied Thomas Straubhaar es, zu der angesprochenen Frage einer notwendigen grundlegenden Strukturreform der Wirtschaft Stellung zu beziehen.

Er stritt zwar nicht grundsätzlich ab, dass das GWÖ-Konzept ein alternativer, legitimer Ansatz sein könne, unterstrich aber zugleich, dass sich für ihn eben allein das marktliberale Prinzip (d.h. auch inkl. des von der GWÖ kritisierten Prinzips der „Gewinnmaximierung“) dauerhaft bewährt habe. Nur dieses Prinzip garantiere, den durch die Ökonomie zu erwirtschaftenden „Kuchen“ möglichst groß zu machen, um damit dann auch das Grundeinkommen finanzieren zu können.

Fazit:

Wenn wir auch nicht alle wissenswerten Details abfragen und diskutieren konnten, so konnten wir doch einige wesentliche Elemente zu unser aller besserem Verständnis klären. Wenn es auch in der allgemeinen Beschreibung eine ganze Reihe akzeptabler Berührungspunkte zu geben scheint, so erscheint uns Straubhaars Vorgehensweise und Sichtweise im Kern nur bedingt mit unseren Vorstellungen kompatibel, wobei wohl der wesentliche Unterschied darin besteht, dass wir das BGE als Voraussetzung gesellschaftlicher Teilhabe u n d als soziokulturellen Impuls verstehen, wobei beides sinnvoller- oder notwendigerweise auch mit Maßnahmen in anderen gesellschaftlichen Lebensbereichen kombiniert werden kann/muss. Er scheint das BGE hingegen lediglich als Mittel zum Zweck für die Erhaltung seiner (sozialen) Marktwirtschaftslehre zu verstehen. Dadurch ergibt sich wohl auch eine ganz unterschiedliche Sicht auf gesellschaftliche Bedürfnisse und Wünsche, denen wir sehr unterschiedlich Rechnung tragen wollen.

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
error

Jetzt die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens teilen!

Facebook
Twitter