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Nach der Illusion der Selbstversorgung – bekannte Grundsätze, neu betrachtet

Diese Hinleitung in die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens habe ich auf der Veranstaltung des Vereins Tribüne e.V. am 29.4.2015 als Impulsvortrag gehalten. Anschließend folgte eine Entgegnung von MdB Nina Scheer (SPD) und eine lebhafte Debatte mit ca. 15 Gästen unter der Moderation von MdL Martin Habersaat (SPD S-H).
 

Nach der Illusion der Selbstversorgung – bekannte Grundsätze, neu betrachtet

Impulsvortrag bei der Veranstaltung der Tribüne e.V. in Glinde am 29.4.2015

Worum es geht: Grundeinkommen, und zwar bedingungslos:

– als individueller Rechtsanspruch (also ohne Haushaltsprinzip);
– ohne finanzielle Bedürftigkeitsprüfung;
– ohne verbindliche Gegenleistung, z.B. durch Arbeit;
– und ausreichend hoch für Existenz und Teilhabe (Vorschläge dazu liegen meist zwischen 850 und 1100 EUR);

Zu Beginn habe ich zwei Botschaften mitgebracht:

Die erste Botschaft:

Das Grundeinkommen wird kommen (ich versuche mir daher den Konjunktiv abzugewöhnen) – jedoch: ich gebe keine Prognose, wann dies sein wird und was bis dahin noch passieren wird, noch, auf welche Weise es eingeführt wird.

Die zweite Botschaft:

Grundeinkommen ist prinzipiell finanzierbar, weil

– die Menge an verfügbaren Produkten und Dienstleistungen bei weitem ausreicht, alle, die hier leben, für ein würdiges Leben zu versorgen,

– und deshalb ohne zusätzliches Geld ein Teil der volkswirtschaftlichen Finanzströme, die diese hohe Produktivität repräsentieren, als Grundeinkommen an alle umgeleitet werden kann.

Konkret gerechnete Modelle gibt es etliche, mit Schwerpunkten auf unterschiedlichen Steuerarten oder Kombinationen davon. Je nach eigener ökonomischer Weltanschauung wird jede und jeder ein passendes Modell finden.

Anspruchsvoll ist nicht die prinzipielle Finanzierbarkeit, sondern der Übergang aus dem jetzigen System in ein System mit Bedingungslosem Grundeinkommen.

Aber, diese Hürden des Übergangs sind überwindbar, sobald der gesellschaftliche Wille dazu stark genug ist – aber auch nur dann!

Eine wesentliche Kraft für eine Wende in Richtung Bedingungsloses Grundeinkommen ist damit verknüpft, dass wir die derzeit noch dominante Illusion der Selbstversorgung überwinden lernen.

Wir sind der Selbstversorgung für unsere materiellen Grundbedürfnisse längst entwachsen und das tendenziell bis zu 100%. Stattdessen leben wir in einer umfassenden materiellen Fremdversorgung bei einer weitgehend fragmentierten Arbeitsteilung. Als Verrechnungs- und Tauschmittel in dieser Arbeitsteilung dient uns das Geld. Aber Geld selbst ist keine reale Versorgung und hat in diesem Sinne auch keinen materiellen Wert. Wird dies bewußt reflektiert, erscheinen einige bekannte Grundsätze und Begriffe unseres Sozial- und Wirtschaftssystems in neuem Licht.

Zunächst ist dies der Begriff der Bedürftigkeit:

In einer Selbstversorgungs-Wirtschaft erscheinen diejenigen als bedürftig, die sich nicht selbst versorgen können. Diese Sichtweise ist an ein vermeintliches Unvermögen oder Schicksal der Betroffenen gekoppelt, während es heute tatsächlich eine gesellschaftliche Entscheidung ist, bestimmte Menschen nach bestimmten Kriterien aus einer finanziellen Sicherheit auszuschließen.

Erkennen wir die bestehende Fremdversorgung an, ist Grund-Bedürftigkeit ein Grundmerkmal aller Menschen in der Wirtschaft. Erkennen wir gleichzeitig das Anrecht auf rechtliche Freiheit und Gleichheit für alle an, dann ist der Schritt zur freien und gleichen Ausstattung aller mit Geld für die Grundbedürfnisse in der arbeitsteiligen Fremdversorgungswirtschaft nur logisch.

Und weiter: Haben wir einmal die Grund-Bedürftigkeit so gestillt, dann wird ein unbefangener Blick möglich: auf die tatsächlichen Bedürftigkeiten, nach Bildung, Gesundheit, sozialer und politischer Teilhabe und nicht zuletzt nach Liebe.

Einerseits sind die in diesem Sinne Bedürftigen nicht nur von der zusätzlichen Last ihrer materiellen Grundbedürftigkeit befreit, auch diejenigen, die diesen Bedürftigen gute Angebote machen möchten, werden nicht mehr davon abgelenkt, zunächst ihre eigene Grundbedürftigkeit sichern zu müssen. So können sich Bedürftigkeit und Fürsorge auf einer sicheren Basis und auf Augenhöhe begegnen.

Dies führt uns zum nächsten Grundsatz: Eigenverantwortung und Subsidiarität

Mit der neu gedachten Bedürftigkeit erhält die Eigenverantwortung eine Aufwertung. Ist die Grund-Bedürftigkeit gestillt, wird die eigene Verantwortung jedes Einzelnen für die Gesellschaft viel sichtbarer. Niemand kann sich mehr dahinter verstecken, dass die Selbstversorgung der materiellen eigenen Bedürftigkeit Vorrang habe. Es besteht unmittelbar eine Handlungs-Vollmacht, gesellschaftliche Probleme selbst, ggf. in Gemeinschaft und in Zusammenarbeit mit sozialstaatlichen Einrichtungen anzupacken.

Je früher so Menschen und Gemeinschaften auf Missstände vor Ort reagieren können, um so weniger müssen übergeordnete Behörden in Anspruch genommen werden. Das ist gelebte Subsidiarität, für jeden leicht spürbar. Ist der Zwang überwunden, erst auf die eigene finanzielle Ausstattung achten zu müssen, schafft dies Spielräume für eine ehrliche Kommunikation über tatsächliche Bedürftigkeiten und die Verantwortung jedes Einzelnen.

Zugleich können wir eher zulassen, dass wir nicht mit der Verweigerung von Geld drohen müssen, um Leistungen zu erhalten.

Damit sind wir beim nächsten Grundsatz: Leistung und Gegenleistung

Derzeit, noch, haben wir häufig die Prämisse: Leistung nur für Gegenleistung, d.h. in Form einer meist

– vertraglich fixierten
– exakt bemessenen
– und sanktionsbehafteten
Gegenleistung.

Dabei kann eine erwartete Gegenleistung auch ganz anders sein:

– vertrauensbasiert,
– großzügig ungenau bemessen,
– und zeitlich unbestimmt,

so wie es die meisten selbstverständlich betrachten, wenn sie Freunden oder Nachbarn beim Umzug helfen (und so übrigens nebenbei einem Umzugsunternehmer eine Erwerbsgelegenheit nehmen) oder wenn sie z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr ständig für unsere Sicherheit sorgen.

In diesem Sinne ist das Grundrecht auf Einkommen Ausdruck eines Vertrauens, das vielen von uns tagtäglich – häufig unbewusst – selbstverständlich ist, das aber in einer irrtümlich als Selbstversorgung interpretierten Fremdversorgung als ungerechtfertigt erscheint.

“Wieso soll jemand Geld erhalten, ohne dass eine Gegenleistung gesichert ist?” sagen viele – so oder ähnlich.

Aber wieso soll diese Frage eine größere Berechtigung haben als die umgekehrte, ggf. stille Haltung:

“Wieso soll ich mich für eine Gesellschaft engagieren, die meine materielle Sicherheit nicht garantieren möchte, obwohl sie alle Mittel dazu hat?”

Finden zu viele Menschen darauf keine Antwort, untergräbt dies die Bereitschaft zur Teilhabe und damit unser Gemeinwesen.

Betrachten wir daher abschließend zwei weitere Grundsätze:
Soziale Teilhabe und Gute Arbeit

In der Selbstversorgungs-Logik muss Gute Arbeit gut oder zumindest ausreichend bezahlt sein, um sich aus ihr finanziell versorgen zu können. Alle anderen Merkmale für Gute Arbeit müssen dann dahinter zurücktreten, wenn man keine andere finanzielle Sicherheit hat.

Erkennen wir die Fremdversorgung an, können wir zulassen, dass eine erzielte materielle Wertschöpfung durch unbezahlte Fürsorge- und Gemeinwesenarbeit erst ermöglicht wird. Diese, häufig im Hintergrund stehende Arbeit, muss bereits jetzt über den Preis der Erwerbsarbeit bzw. der Produkte mitfinanziert werden.

Der besondere Wert dieser unbezahlten Arbeit besteht jedoch gerade in ihrer nicht-finanziellen Ausrichtung. Kein Bedürftiger möchte das Objekt einer betriebswirtschaftlichen Effizienzrechnung sein. Um diesen Spielraum zu ermöglichen, muss die finanzielle Sicherheit unabhängig von der Fürsorge gewährt werden. Der unbürokratischste und demokratisch angemessene Weg dafür ist eine pauschale, freie und gleiche Ausschüttung an alle.

Aber entwertet dies nicht die Erwerbsarbeit?

Keineswegs, sondern im Gegenteil: Es befreit sie von einer krampfhaften Überhöhung, die sie letzendlich selbst diskreditiert.

So wie die Gleichberechtigung keine Entwertung von Männern, und gleichberechtigte Straßennutzung für Radfahrer keine Entwertung von Autofahrern bedeutet, so ist auch eine erwerbsunabhängige finanzielle Sicherheit keine Entwertung der Erwerbsarbeit. Vielmehr können dann alle Erwerbstätigen, als Individuen und in organisierter Form, ihre Erwerbsarbeit selbst aufwerten, ohne jederzeit auf die – natürlich weiterhin notwendigen – Gesetze und Behörden angewiesen zu sein. Sie können ihr Recht auf Vertragsfreiheit voll ausschöpfen, weil sie nicht jedem Vertrag aus finanziellen Gründen zustimmen müssen.

Der unbedingte Vorrang der Erwerbsarbeit macht nur Sinn in der Illusion der Selbstversorgung. Haben wir diese gedanklich und praktisch überwunden, können wir Erwerbsarbeit mit den anderen gesellschaftlich gleichermaßen notwendigen Tätigkeiten gleichstellen und frei kombinieren, ohne an sozialer Teilhabe zu verlieren. Im Gegenteil, wird die Vielfalt der Tätigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit endlich als gleichberechtigt anerkannt und daher auch finanziell ermöglicht, wird auch die soziale Teilhabe vielfältiger.

Und jetzt? Warum gibt es dann noch kein Grundeinkommen?

Das Grundeinkommen läuft in Form einer politischen Forderung an die etablierte Politik immer noch weitgehend ins Leere. Solange die Vorstellung der Selbstversorgung das Alltagsbewußtsein der Mehrheit bestimmt, z.B. durch Sprüche wie

“Du musst auf eigenen Füßen stehen” oder

“Mit einem Job bin ich endlich unabhängig” oder

“Nur wer sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Hilfe” oder auch

“Als Gründerin eines Geschäfts habe ich mir meine eigene Existenz aufgebaut”

so lange wird keine etablierte Partei und kein etablierter Politiker eine Wende hin zum Grundeinkommen als Priorität ansehen, selbst wenn sie der Idee gegenüber aufgeschlossen sein sollten.

Wir als kleine Bürgerinitativen, deutschland- und inzwischen europaweit aktiv, tragen in kleinen Schritten dazu bei, dass sich eine andere Erkenntnis ganz allmählich verbreiten kann.

Wenn sie eines fernen oder frühen Tages, durch welche Ereignisse und Entwicklungen auch immer, zu einer allgemeinen öffentlichen Erkenntnis wird, erst dann wird es wirklich spannend werden darüber zu streiten, auf welchen Wegen genau ein Grundrecht auf Einkommen eingeführt und finanziert werden sollte.

Diese Weiterentwicklung des brüchig gewordenen, in wesentlichen Teilen paternalistischen Sozialstaates, zu einem emanzipatorischen, sozialen Staat, baut auf der bereits jetzt gelebten Bereitschaft der großen Mehrheit auf, das Gemeinwesen zu tragen. Es ist das zu geringe Vertrauen in diese Bereitschaft, die uns hemmt, unser Potenzial zu einer Kooperation ohne materielle Existenzangst voll auszuschöpfen.

In diesem Sinne ist die Einführung des Bedingunglosen Grundeinkommens keine Maßnahme, die der Gesellschaft von oben verabreicht wird, sondern ein Reifungsprozess, in dem sich die Gesellschaft – und damit alle einzelnen Menschen auch für sich persönlich – auf eine andere ökonomische Logik vorbereiten und in ihre Realisierung hineinwachsen.

Vielen Dank!

In der Stadt unterwegs
Eine Pflicht zur Gegenleistung

Eine Pflicht zur Gegenleistung?

Niemand soll Hunger leiden müssen, klar. Und wir wollen niemanden vom gesellschaftlichen Leben ausschließen, auch klar. Darüber sind wir uns schnell mit fast allen einig. Aber dass das Grundeinkommen bedingungslos gezahlt werden soll, das sei ja nicht richtig, hören wir oft. Zumindest von denjenigen, die arbeitsfähig sind, solle man eine Gegenleistung verlangen, wenn sie die Unterstützung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, das sei nur gerecht.

Jetzt einmal Hand aufs Herz: Haben die Leute, die diesen Einwand vorbringen, nicht im Grunde Recht?

OK, die Mehrheit der Menschen will etwas tun. Und außerdem gibt es Menschen, von denen wir wegen ihres gesundheitlichen Zustandes oder aufgrund ihrer Lebenssituation kein Engagement verlangen können, vorübergehend oder auch dauerhaft. Aber wenn wir die Mehrheit der Arbeitswilligen und die Minderheit der Arbeitsunfähigen ebenso wie Kinder und Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner für einen Augenblick beiseite lassen: Was ist, wenn sich Menschen, nicht wegen Krankheit oder persönlicher Ausnahmesituation, sondern aus schierer Unlust dauerhaft dagegen sperren, etwas für andere Menschen zu leisten oder etwas zur Gesellschaft beizutragen, nicht in Erwerbsarbeit, und auch nicht auf andere Weise? Hand aufs Herz: Ist das nicht unsozial?

Wir sollten nicht drumherum reden: Es ist unsozial. Und wenn solche Menschen die Unterstützung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, ist es legitim, von ihnen eine Gegenleistung zu erwarten. Will heißen: Ich habe das moralische Recht, die betreffenden Menschen für ihre Haltung zu kritisieren und sie aufzufordern, sich auf ihre soziale Verantwortung zu besinnen und ihr Verhalten zu ändern.

Trotzdem ist es gerecht, wenn wir als Gesellschaft auch diesen Menschen ein Grundeinkommen zahlen, bedingungslos, ganz unabhängig davon, ob sie legitimen gesellschaftlichen Erwartungen nachkommen oder nicht. Denn auch die „Fleißigen“ haben ihren Wohlstand nicht allein „erarbeitet“, sondern zunächst etwas geschenkt bekommen: Wer die Infrastruktur, das Rechtssystem und den Wissensstand unserer Zivilisation nutzt und weiterentwickelt, baut auf der Frucht der Arbeit vieler Generationen vor uns auf. Die natürlichen Lebensgrundlagen und die zivilisatorischen Leistungen unserer Vorfahren sind der Verdienst von niemandem von uns und gehören daher allen. Das Recht, am gemeinsamen Erbe der Menschheit teilzuhaben, sollte sich schon deshalb niemand „verdienen“ müssen.

Bis zu diesem Punkt ist es ein sehr grundsätzliches Argument: Wer sich ethisch inakzeptabel verhält, darf kritisiert, aber nicht mit dem Entzug der Lebensgrundlage bedroht werden. Gleichzeitig gibt es sehr praktische Argumente, eine materielle Grundabsicherung bedingungslos zu gewähren.

Wenn wir wirklich wollen, dass jeder Mensch entsprechend seiner Möglichkeiten Leistungen für andere und für die Gesellschaft erbringt, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, die Aufnahme von Arbeit und die Erbringung von Leistung einfach und attraktiv zu machen. Hierbei wirken die autoritären Regelungen des heutigen Sozialsystems mit ihrer Fixierung auf Vollzeit-Erwerbstätigkeit kontraproduktiv. Unbezahlte Tätigkeiten werden in der Regel gar nicht anerkannt, auch wenn sie gesellschaftlich sinnvoll sind. Ähnliches gilt für so genannte geringfügige Beschäftigung.

Das Hartz-IV-System entmutigt Erwerbslose, sich über diesen Weg eine berufliche Zukunft aufzubauen. Wer einen 400-Euro-Job annimmt, ist weiterhin den behördlichen Schikanen ausgesetzt und darf jenseits eines lächerlichen Freibetrages von 100 Euro von seinem Gehalt nur 10 bis 20 Prozent behalten. Da kann man es gleich sein lassen. Auch selbständige und freiberufliche Tätigkeit in (zunächst) geringfügigem Umfang oder mit unsicherer und möglicherweise erst langfristiger Rentabilität wird behindert. Wer mit seinen Aktivitäten nicht in die starren Förderschemen für Existenzgründungen passt und nicht auf einen Schlag genug erwirtschaftet, um kein ALG II mehr zu brauchen, hat Pech gehabt: Es winken nicht nur horrende Abzüge vom „Nebenverdienst“, sondern auch die Verpflichtung, die eigene Initiative zugunsten wahlloser Bewerbungen zurückzustellen.

Der Entwicklung von Eigeninitiative ist mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens besser gedient. Es macht mehr Formen von Arbeit möglich, und es macht Erwerbstätigkeit in verschiedenen Formen einfacher und attraktiver. Wer legitimerweise für gesellschaftliche Solidarität eine Gegenleistung erwartet, sollte das bedenken: Wir werden mehr Gegenleistung bekommen, wenn wir sie nicht versuchen zu erzwingen.

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