Author Archives: Sören Kiel

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Taugt Steuerpolitik als Sozialpolitik?

Benzinpreise auf Rekordhöhe befeuern politische Debatten. FDP-Chef Rösler und die „Bild-Zeitung“ haben sich damit hervorgetan, eine Erhöhung der Pendlerpauschale zu fordern. Die Kritik an diesem Vorstoß beißt sich bemerkenswerterweise nicht nur am Für und Wider einer Erhöhung fest. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) zum Beispiel nutzt die Gelegenheit, die Pauschale grundsätzlich in Frage zu stellen. Sie löse die Probleme nicht, fördere Energieverschwendung und sei unfair gegenüber denjenigen, die in die Nähe ihres Arbeitsplatzes ziehen, heißt es in einem Kommentar auf der Meinungsseite der Print-Ausgabe vom 10. April.

Die negative ökologische Wirkung der Pauschale liegt auf der Hand. Die soziale Komponente stellt sich bei genauerer Betrachtung auch nicht viel vorteilhafter dar. Die SZ hat den Steuerprofessor Frank Hechtner verschiedene Beispiele berechnen lassen. Das Ergebnis: Von einer höheren Pauschale würden „vor allem gut verdienende Alleinstehende“ profitieren. „Wer ein geringes Einkommen hat oder eine Familie ernähren muss, geht unter Umständen sogar leer aus.“ Wie die Zeitung herausstellt, liegt dies in der Logik des progressiven Einkommensteuertarifs. Für höhere Einkommen fallen höhere Steuertarife an; die steuerliche Absetzbarkeit der gleichen Kosten spart somit „Besserverdienern“ mehr Steuern als Niedriglöhnern: „Wer 2500 Euro im Monat verdient und 40 Kilometer von seiner Arbeit entfernt wohnt, würde bei einer höheren Pendlerpauschale eine jährliche Steuererleichterung von 284 Euro erhalten. Verdient er 6000 Euro, müsste er 425 Euro weniger an den Fiskus zahlen, obwohl die Ausgaben für den Liter Benzin oder Diesel gleich hoch wären.“

Als Mittel des sozialen Ausgleichs ist die Pendlerpauschale somit denkbar ungeeignet. Dies gilt natürlich genauso für die steuerliche Absetzbarkeit aller möglichen anderen Kosten: Im Einzelnen nutzen diese Vergünstigungen denjenigen am meisten, die am wenigsten darauf angewiesen sind; in ihrer Gesamtheit führen sie unser Steuersystem ad absurdum, weil der in der Theorie solidarische Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit in der Praxis ausgehebelt wird.

Wenn es um einen Ausgleich für soziale Zumutungen geht, sollten wir uns etwas anderes einfallen lassen als höhere Pendlerpauschalen und immer neue steuerliche Absetzungsmöglichkeiten. Was kann es an sinnvollen Alternativen geben?

Ein Wunderrezept, das alle als ungerecht empfundenen Bevor- und Benachteiligungen ausgleicht, wird es nie geben, das sollten wir uns als erstes klar machen. Die Benzinpreise werden angesichts knapper werdender Rohstoffe noch weiter steigen. „Wenn der Ölpreis steigt, kostet dies in Deutschland Wohlstand“, konstatiert Markus Sievers in einem Artikel im Wirtschaftsteil der Frankfurter Rundschau vom 11. April. Die Menschen müssten sich auf die steigenden Preise einstellen, und kein Staat könne ihnen diese Anpassungsleistung abnehmen. Bei „den ganz Armen, den Hartz IV-Empfängern“ sei jedoch ein Ausgleich über höhere Sätze erforderlich.

Darin steckt ein richtiger Gedanke: Dass ein ökonomischer Umbruch – und nichts anderes ist der Abschied vom billigen Öl – Verlierer hervorruft, ist unvermeidbar, aber die Gesellschaft soll dafür sorgen, dass nicht ausgerechnet diejenigen, die heute schon am schlechtesten dastehen, durch die Veränderungen noch schlechter gestellt werden.

Wenn die Steuerpolitik nicht geeignet ist, um diese soziale Abfederung zu bewerkstelligen, bleibt die Möglichkeit von direkten Zahlungen – wie die von Sievers vorgeschlagene Erhöhung der Hartz-IV-Leistungen. Dieser Vorschlag greift aber zu kurz. „Geringverdiener“ ohne Hartz IV würden von der Erhöhung nicht profitieren, doch gerade sie sind teilweise existenziell auf das Auto angewiesen und sind die größten Leidtragenden der Benzinpreissteigerungen.

Ein bedingungsloses Grundeinkommen wäre auch kein Wunderrezept, das alle Ungerechtigkeiten beseitigt, aber immerhin würde es das Einkommen von „Geringverdienern“ aufstocken und könnte den Kaufkraftverlust durch die steigenden Energiepreise zumindest teilweise ausgleichen. Das wäre ein direkter Effekt. Außerdem würde ein Grundeinkommen die Abhängigkeit von teuren Fahrten zur Arbeit verringern. Was dieser abstrakte Satz für die Praxis heißt? Da gibt es sicher nicht nur eine Antwort. Lassen wir uns gedanklich auf die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens ein – nur so werden wir es herausfinden.

In der Stadt unterwegs
Eine Pflicht zur Gegenleistung

Eine Pflicht zur Gegenleistung?

Niemand soll Hunger leiden müssen, klar. Und wir wollen niemanden vom gesellschaftlichen Leben ausschließen, auch klar. Darüber sind wir uns schnell mit fast allen einig. Aber dass das Grundeinkommen bedingungslos gezahlt werden soll, das sei ja nicht richtig, hören wir oft. Zumindest von denjenigen, die arbeitsfähig sind, solle man eine Gegenleistung verlangen, wenn sie die Unterstützung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, das sei nur gerecht.

Jetzt einmal Hand aufs Herz: Haben die Leute, die diesen Einwand vorbringen, nicht im Grunde Recht?

OK, die Mehrheit der Menschen will etwas tun. Und außerdem gibt es Menschen, von denen wir wegen ihres gesundheitlichen Zustandes oder aufgrund ihrer Lebenssituation kein Engagement verlangen können, vorübergehend oder auch dauerhaft. Aber wenn wir die Mehrheit der Arbeitswilligen und die Minderheit der Arbeitsunfähigen ebenso wie Kinder und Jugendliche, Rentnerinnen und Rentner für einen Augenblick beiseite lassen: Was ist, wenn sich Menschen, nicht wegen Krankheit oder persönlicher Ausnahmesituation, sondern aus schierer Unlust dauerhaft dagegen sperren, etwas für andere Menschen zu leisten oder etwas zur Gesellschaft beizutragen, nicht in Erwerbsarbeit, und auch nicht auf andere Weise? Hand aufs Herz: Ist das nicht unsozial?

Wir sollten nicht drumherum reden: Es ist unsozial. Und wenn solche Menschen die Unterstützung der Gesellschaft in Anspruch nehmen, ist es legitim, von ihnen eine Gegenleistung zu erwarten. Will heißen: Ich habe das moralische Recht, die betreffenden Menschen für ihre Haltung zu kritisieren und sie aufzufordern, sich auf ihre soziale Verantwortung zu besinnen und ihr Verhalten zu ändern.

Trotzdem ist es gerecht, wenn wir als Gesellschaft auch diesen Menschen ein Grundeinkommen zahlen, bedingungslos, ganz unabhängig davon, ob sie legitimen gesellschaftlichen Erwartungen nachkommen oder nicht. Denn auch die „Fleißigen“ haben ihren Wohlstand nicht allein „erarbeitet“, sondern zunächst etwas geschenkt bekommen: Wer die Infrastruktur, das Rechtssystem und den Wissensstand unserer Zivilisation nutzt und weiterentwickelt, baut auf der Frucht der Arbeit vieler Generationen vor uns auf. Die natürlichen Lebensgrundlagen und die zivilisatorischen Leistungen unserer Vorfahren sind der Verdienst von niemandem von uns und gehören daher allen. Das Recht, am gemeinsamen Erbe der Menschheit teilzuhaben, sollte sich schon deshalb niemand „verdienen“ müssen.

Bis zu diesem Punkt ist es ein sehr grundsätzliches Argument: Wer sich ethisch inakzeptabel verhält, darf kritisiert, aber nicht mit dem Entzug der Lebensgrundlage bedroht werden. Gleichzeitig gibt es sehr praktische Argumente, eine materielle Grundabsicherung bedingungslos zu gewähren.

Wenn wir wirklich wollen, dass jeder Mensch entsprechend seiner Möglichkeiten Leistungen für andere und für die Gesellschaft erbringt, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, die Aufnahme von Arbeit und die Erbringung von Leistung einfach und attraktiv zu machen. Hierbei wirken die autoritären Regelungen des heutigen Sozialsystems mit ihrer Fixierung auf Vollzeit-Erwerbstätigkeit kontraproduktiv. Unbezahlte Tätigkeiten werden in der Regel gar nicht anerkannt, auch wenn sie gesellschaftlich sinnvoll sind. Ähnliches gilt für so genannte geringfügige Beschäftigung.

Das Hartz-IV-System entmutigt Erwerbslose, sich über diesen Weg eine berufliche Zukunft aufzubauen. Wer einen 400-Euro-Job annimmt, ist weiterhin den behördlichen Schikanen ausgesetzt und darf jenseits eines lächerlichen Freibetrages von 100 Euro von seinem Gehalt nur 10 bis 20 Prozent behalten. Da kann man es gleich sein lassen. Auch selbständige und freiberufliche Tätigkeit in (zunächst) geringfügigem Umfang oder mit unsicherer und möglicherweise erst langfristiger Rentabilität wird behindert. Wer mit seinen Aktivitäten nicht in die starren Förderschemen für Existenzgründungen passt und nicht auf einen Schlag genug erwirtschaftet, um kein ALG II mehr zu brauchen, hat Pech gehabt: Es winken nicht nur horrende Abzüge vom „Nebenverdienst“, sondern auch die Verpflichtung, die eigene Initiative zugunsten wahlloser Bewerbungen zurückzustellen.

Der Entwicklung von Eigeninitiative ist mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens besser gedient. Es macht mehr Formen von Arbeit möglich, und es macht Erwerbstätigkeit in verschiedenen Formen einfacher und attraktiver. Wer legitimerweise für gesellschaftliche Solidarität eine Gegenleistung erwartet, sollte das bedenken: Wir werden mehr Gegenleistung bekommen, wenn wir sie nicht versuchen zu erzwingen.

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