Author Archives: Rainer Ammermann

Expresszug
Wie das Grundeinkommen beim Klimaschutz hilft

Das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) unterstützt den Klimaschutz, weil es hilft, aus der Logik von unbegrenztem Profit und  Wachstum unserer fossilen Wirtschaft auszusteigen, und dabei auf die Teilhabe aller setzt.

Solange das Bedingungslose Grundeinkommen als Möglichkeit ausgeklammert wird, bleiben die Lösungsansätze im Klimaschutz in ihrer Reichweite begrenzt. Wenn Erwerbsarbeit in seiner bisherigen Logik weiter universellen Vorrang für die Lebensgestaltung hat, werden die ökonomischen Strukturen sich fortgesetzt an unbegrenztem Profit und Wachstum orientieren. Damit werden alternative Formen des Wirtschaftens, die von vornherein klimafreundlich sind, unnötig erschwert.

Die Potenziale des BGE für den Klimaschutz werden nachfolgend kurz zusammengefasst. (auch als Flyer verfügbar)

Das BGE unterstützt den Ausstieg aus klimaschädlichen Industrien

Ein Großteil der Widerstände gegen einen schnellen Ausstieg aus fossilen und anderen klimaschädlichen Produktionsweisen begründet sich mit der angeblich vordringlichen Sicherung vieler Arbeitsplätze. Werden hingegen im Rahmen eines  Strukturwandels die betroffenen Menschen bedingungslos in ihrer Existenz abgesichert, entstehen neue Entwicklungschancen. Diese beruhen dann auf den Ideen und dem Können der Menschen, statt auf zentralen Fördermaßnahmen mit Bürokratie und Fehlinvestitionen. Menschen z.B. in Braunkohleregionen könnten so vor Ort bleiben und die lokale Wirtschaft neu beleben.

Das BGE mit Klimadividende schafft Akzeptanz für die Ver(s)teuerung klimaschädlicher Produkte

Werden klimaschädliche Produkte durch eine CO2-Steuer oder -Abgabe verteuert und somit verringert, trifft dies Einkommensschwache besonders und führt auch in der Breite zu Widerständen aufgrund steigender Preise. Werden die Einnahmen einer CO2-Steuer pro Kopf einheitlich als Klimadividende wieder ausgezahlt, entsteht ein Ausgleich. Einkommensschwache, die im Verhältnis weniger konsumieren als Wohlhabende, werden so in diesem Modell bevorteilt. Eine Klimadividende kann Teil eines umfassenden Grundeinkommens sein bzw. ein erster Schritt dahin.

Das BGE schafft Freiräume für jeden Einzelnen, klimafreundlich zu arbeiten

Die bedingungslose Existenzsicherung durch ein BGE erleichtert es Menschen, Nein! zu klimaschädlicher Erwerbsarbeit zu sagen und eine Tätigkeit zu wählen, die sinnhafter erscheint und den eigenen Neigungen und Talenten besser entspricht. Auch Sorgetätigkeiten (Care-Arbeit) für andere Menschen wie Kinderbetreuung, Bildung, Pflege, soziale Beratung und Begleitung etc. sind besser  abgesichert, ob als Erwerbsarbeit oder im Familien- und Bekanntenkreis. Auch in unentgeltlicher Form trägt diese Arbeit  zu Wohlstand und Lebensqualität entscheidend bei.

Das BGE unterstützt klimafreundliche Lebensstile mit reduziertem Konsum

Ein großer Teil unseres klimaschädlichen Konsums ist für die Existenzsicherung und Teilhabe der Menschen nicht wirklich erforderlich. Erst Leistungsdruck, Existenzangst, fehlender Sinn oder mangelnde Anerkennung fördern als Ersatzbefriedigung ein gesteigertes Konsum-Verhalten, das Stress lindern, Ablenkung bieten oder Statussymbole beschaffen soll. Mit einem BGE erhält jeder Mensch eine dauerhaft  gesicherte Existenz und Basis-Anerkennung, die offener für Veränderungen macht. Der so garantierte Freiraum lädt dazu ein, den eigenen Lebensstil mit weniger schädlichem Konsum und  Erwerbsarbeit zu gestalten und damit gesünder zu leben. Ein Teil der Versorgung kann  leichter über Eigenarbeit, lokale Initiativen und regionale Netzwerke abgedeckt werden.

Ist das BGE nicht kapitalistisch?

Das BGE ist weder kapitalistisch noch anti-kapitalistisch. Es stärkt die Selbstbestimmung aller Menschen in der Gesellschaft gegenüber ideologischen Ansprüchen, auch gegenüber kapitalistischen oder sozialstaatlichen Zwängen. Wie sich Gesellschaft und Politik auf dieser Basis entwickeln, z.B. beim Klimaschutz, wird mit dem BGE nicht vorgegeben. Aber es schafft einen Freiraum zum Handeln und entkräftet die Ausrede, man müsse zuerst Geld verdienen, bevor man das Klima retten kann.

Fördert das BGE nicht Konsum, weil dann alle mehr Geld haben?

Das BGE ist nicht mehr Geld für alle, sondern ein garantiertes Minimum. Mehr haben diejenigen, die bisher weniger als das BGE beziehen. Das fördert zunächst den Konsum dieser Menschen, der jedoch ausgeglichen wird, indem der besonders umweltschädliche Konsum bei hohen Einkommen durch stärkere Besteuerung beschnitten wird. Entscheidend für ein klimafreundliches Konsumverhalten sind jedoch Änderungen im Lebensstil, die durch ein BGE abgesichert wären.

Fehlt das für das BGE benötigte Geld nicht bei Klimaschutzprojekten?

Niemand sollte zur Finanzierung anderer Ziele weniger als das Lebens-Minimum erhalten. Zudem erhalten auch alle in Klimaschutzprojekten Tätige ein BGE und dieser Teil des Einkommens müsste nicht durch die Projektfinanzierung abgedeckt werden. Mit BGE im Rücken haben es auch Start-Up-Gründer*innen leichter, ihre Unternehmen mit Klimaschutz-Innovationen zu starten.

Zum Weiterlesen

Hier eine kleine Auswahl von weiteren Veröffentlichungen zum Zusammenhang zwischen Grundeinkommen und  Klimaschutz und Ökologie.

  • Warum Klimaaktivisten für ein bedingungsloses Grundeinkommen sein sollten, von Mathis Hampel, 2017 im  Klimawandelblog auf derstandard.at
     
  • Keine nachhaltige ökologische Transformation ohne bedingungslose soziale Sicherung aller Menschen, von Ronald Blaschke, 2016 auf degrowth.info
     
  • BGE und Degrowth: Texte und Videos einer Konferenz im Mai 2016 in Hamburg : ubi-degrowth.eu
     
  • Freiheit, Gleichheit, Gelassenheit – Mit dem Ökologischen Grundeinkommen aus der Wachstumsfalle, Buch von Ulrich Schachtschneider, 2014 
im_possible
Nach der Illusion der Selbstversorgung – bekannte Grundsätze, neu betrachtet

Diese Hinleitung in die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens habe ich auf der Veranstaltung des Vereins Tribüne e.V. am 29.4.2015 als Impulsvortrag gehalten. Anschließend folgte eine Entgegnung von MdB Nina Scheer (SPD) und eine lebhafte Debatte mit ca. 15 Gästen unter der Moderation von MdL Martin Habersaat (SPD S-H).
 

Nach der Illusion der Selbstversorgung – bekannte Grundsätze, neu betrachtet

Impulsvortrag bei der Veranstaltung der Tribüne e.V. in Glinde am 29.4.2015

Worum es geht: Grundeinkommen, und zwar bedingungslos:

– als individueller Rechtsanspruch (also ohne Haushaltsprinzip);
– ohne finanzielle Bedürftigkeitsprüfung;
– ohne verbindliche Gegenleistung, z.B. durch Arbeit;
– und ausreichend hoch für Existenz und Teilhabe (Vorschläge dazu liegen meist zwischen 850 und 1100 EUR);

Zu Beginn habe ich zwei Botschaften mitgebracht:

Die erste Botschaft:

Das Grundeinkommen wird kommen (ich versuche mir daher den Konjunktiv abzugewöhnen) – jedoch: ich gebe keine Prognose, wann dies sein wird und was bis dahin noch passieren wird, noch, auf welche Weise es eingeführt wird.

Die zweite Botschaft:

Grundeinkommen ist prinzipiell finanzierbar, weil

– die Menge an verfügbaren Produkten und Dienstleistungen bei weitem ausreicht, alle, die hier leben, für ein würdiges Leben zu versorgen,

– und deshalb ohne zusätzliches Geld ein Teil der volkswirtschaftlichen Finanzströme, die diese hohe Produktivität repräsentieren, als Grundeinkommen an alle umgeleitet werden kann.

Konkret gerechnete Modelle gibt es etliche, mit Schwerpunkten auf unterschiedlichen Steuerarten oder Kombinationen davon. Je nach eigener ökonomischer Weltanschauung wird jede und jeder ein passendes Modell finden.

Anspruchsvoll ist nicht die prinzipielle Finanzierbarkeit, sondern der Übergang aus dem jetzigen System in ein System mit Bedingungslosem Grundeinkommen.

Aber, diese Hürden des Übergangs sind überwindbar, sobald der gesellschaftliche Wille dazu stark genug ist – aber auch nur dann!

Eine wesentliche Kraft für eine Wende in Richtung Bedingungsloses Grundeinkommen ist damit verknüpft, dass wir die derzeit noch dominante Illusion der Selbstversorgung überwinden lernen.

Wir sind der Selbstversorgung für unsere materiellen Grundbedürfnisse längst entwachsen und das tendenziell bis zu 100%. Stattdessen leben wir in einer umfassenden materiellen Fremdversorgung bei einer weitgehend fragmentierten Arbeitsteilung. Als Verrechnungs- und Tauschmittel in dieser Arbeitsteilung dient uns das Geld. Aber Geld selbst ist keine reale Versorgung und hat in diesem Sinne auch keinen materiellen Wert. Wird dies bewußt reflektiert, erscheinen einige bekannte Grundsätze und Begriffe unseres Sozial- und Wirtschaftssystems in neuem Licht.

Zunächst ist dies der Begriff der Bedürftigkeit:

In einer Selbstversorgungs-Wirtschaft erscheinen diejenigen als bedürftig, die sich nicht selbst versorgen können. Diese Sichtweise ist an ein vermeintliches Unvermögen oder Schicksal der Betroffenen gekoppelt, während es heute tatsächlich eine gesellschaftliche Entscheidung ist, bestimmte Menschen nach bestimmten Kriterien aus einer finanziellen Sicherheit auszuschließen.

Erkennen wir die bestehende Fremdversorgung an, ist Grund-Bedürftigkeit ein Grundmerkmal aller Menschen in der Wirtschaft. Erkennen wir gleichzeitig das Anrecht auf rechtliche Freiheit und Gleichheit für alle an, dann ist der Schritt zur freien und gleichen Ausstattung aller mit Geld für die Grundbedürfnisse in der arbeitsteiligen Fremdversorgungswirtschaft nur logisch.

Und weiter: Haben wir einmal die Grund-Bedürftigkeit so gestillt, dann wird ein unbefangener Blick möglich: auf die tatsächlichen Bedürftigkeiten, nach Bildung, Gesundheit, sozialer und politischer Teilhabe und nicht zuletzt nach Liebe.

Einerseits sind die in diesem Sinne Bedürftigen nicht nur von der zusätzlichen Last ihrer materiellen Grundbedürftigkeit befreit, auch diejenigen, die diesen Bedürftigen gute Angebote machen möchten, werden nicht mehr davon abgelenkt, zunächst ihre eigene Grundbedürftigkeit sichern zu müssen. So können sich Bedürftigkeit und Fürsorge auf einer sicheren Basis und auf Augenhöhe begegnen.

Dies führt uns zum nächsten Grundsatz: Eigenverantwortung und Subsidiarität

Mit der neu gedachten Bedürftigkeit erhält die Eigenverantwortung eine Aufwertung. Ist die Grund-Bedürftigkeit gestillt, wird die eigene Verantwortung jedes Einzelnen für die Gesellschaft viel sichtbarer. Niemand kann sich mehr dahinter verstecken, dass die Selbstversorgung der materiellen eigenen Bedürftigkeit Vorrang habe. Es besteht unmittelbar eine Handlungs-Vollmacht, gesellschaftliche Probleme selbst, ggf. in Gemeinschaft und in Zusammenarbeit mit sozialstaatlichen Einrichtungen anzupacken.

Je früher so Menschen und Gemeinschaften auf Missstände vor Ort reagieren können, um so weniger müssen übergeordnete Behörden in Anspruch genommen werden. Das ist gelebte Subsidiarität, für jeden leicht spürbar. Ist der Zwang überwunden, erst auf die eigene finanzielle Ausstattung achten zu müssen, schafft dies Spielräume für eine ehrliche Kommunikation über tatsächliche Bedürftigkeiten und die Verantwortung jedes Einzelnen.

Zugleich können wir eher zulassen, dass wir nicht mit der Verweigerung von Geld drohen müssen, um Leistungen zu erhalten.

Damit sind wir beim nächsten Grundsatz: Leistung und Gegenleistung

Derzeit, noch, haben wir häufig die Prämisse: Leistung nur für Gegenleistung, d.h. in Form einer meist

– vertraglich fixierten
– exakt bemessenen
– und sanktionsbehafteten
Gegenleistung.

Dabei kann eine erwartete Gegenleistung auch ganz anders sein:

– vertrauensbasiert,
– großzügig ungenau bemessen,
– und zeitlich unbestimmt,

so wie es die meisten selbstverständlich betrachten, wenn sie Freunden oder Nachbarn beim Umzug helfen (und so übrigens nebenbei einem Umzugsunternehmer eine Erwerbsgelegenheit nehmen) oder wenn sie z.B. in der Freiwilligen Feuerwehr ständig für unsere Sicherheit sorgen.

In diesem Sinne ist das Grundrecht auf Einkommen Ausdruck eines Vertrauens, das vielen von uns tagtäglich – häufig unbewusst – selbstverständlich ist, das aber in einer irrtümlich als Selbstversorgung interpretierten Fremdversorgung als ungerechtfertigt erscheint.

“Wieso soll jemand Geld erhalten, ohne dass eine Gegenleistung gesichert ist?” sagen viele – so oder ähnlich.

Aber wieso soll diese Frage eine größere Berechtigung haben als die umgekehrte, ggf. stille Haltung:

“Wieso soll ich mich für eine Gesellschaft engagieren, die meine materielle Sicherheit nicht garantieren möchte, obwohl sie alle Mittel dazu hat?”

Finden zu viele Menschen darauf keine Antwort, untergräbt dies die Bereitschaft zur Teilhabe und damit unser Gemeinwesen.

Betrachten wir daher abschließend zwei weitere Grundsätze:
Soziale Teilhabe und Gute Arbeit

In der Selbstversorgungs-Logik muss Gute Arbeit gut oder zumindest ausreichend bezahlt sein, um sich aus ihr finanziell versorgen zu können. Alle anderen Merkmale für Gute Arbeit müssen dann dahinter zurücktreten, wenn man keine andere finanzielle Sicherheit hat.

Erkennen wir die Fremdversorgung an, können wir zulassen, dass eine erzielte materielle Wertschöpfung durch unbezahlte Fürsorge- und Gemeinwesenarbeit erst ermöglicht wird. Diese, häufig im Hintergrund stehende Arbeit, muss bereits jetzt über den Preis der Erwerbsarbeit bzw. der Produkte mitfinanziert werden.

Der besondere Wert dieser unbezahlten Arbeit besteht jedoch gerade in ihrer nicht-finanziellen Ausrichtung. Kein Bedürftiger möchte das Objekt einer betriebswirtschaftlichen Effizienzrechnung sein. Um diesen Spielraum zu ermöglichen, muss die finanzielle Sicherheit unabhängig von der Fürsorge gewährt werden. Der unbürokratischste und demokratisch angemessene Weg dafür ist eine pauschale, freie und gleiche Ausschüttung an alle.

Aber entwertet dies nicht die Erwerbsarbeit?

Keineswegs, sondern im Gegenteil: Es befreit sie von einer krampfhaften Überhöhung, die sie letzendlich selbst diskreditiert.

So wie die Gleichberechtigung keine Entwertung von Männern, und gleichberechtigte Straßennutzung für Radfahrer keine Entwertung von Autofahrern bedeutet, so ist auch eine erwerbsunabhängige finanzielle Sicherheit keine Entwertung der Erwerbsarbeit. Vielmehr können dann alle Erwerbstätigen, als Individuen und in organisierter Form, ihre Erwerbsarbeit selbst aufwerten, ohne jederzeit auf die – natürlich weiterhin notwendigen – Gesetze und Behörden angewiesen zu sein. Sie können ihr Recht auf Vertragsfreiheit voll ausschöpfen, weil sie nicht jedem Vertrag aus finanziellen Gründen zustimmen müssen.

Der unbedingte Vorrang der Erwerbsarbeit macht nur Sinn in der Illusion der Selbstversorgung. Haben wir diese gedanklich und praktisch überwunden, können wir Erwerbsarbeit mit den anderen gesellschaftlich gleichermaßen notwendigen Tätigkeiten gleichstellen und frei kombinieren, ohne an sozialer Teilhabe zu verlieren. Im Gegenteil, wird die Vielfalt der Tätigkeiten außerhalb der Erwerbsarbeit endlich als gleichberechtigt anerkannt und daher auch finanziell ermöglicht, wird auch die soziale Teilhabe vielfältiger.

Und jetzt? Warum gibt es dann noch kein Grundeinkommen?

Das Grundeinkommen läuft in Form einer politischen Forderung an die etablierte Politik immer noch weitgehend ins Leere. Solange die Vorstellung der Selbstversorgung das Alltagsbewußtsein der Mehrheit bestimmt, z.B. durch Sprüche wie

“Du musst auf eigenen Füßen stehen” oder

“Mit einem Job bin ich endlich unabhängig” oder

“Nur wer sich nicht selbst versorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Hilfe” oder auch

“Als Gründerin eines Geschäfts habe ich mir meine eigene Existenz aufgebaut”

so lange wird keine etablierte Partei und kein etablierter Politiker eine Wende hin zum Grundeinkommen als Priorität ansehen, selbst wenn sie der Idee gegenüber aufgeschlossen sein sollten.

Wir als kleine Bürgerinitativen, deutschland- und inzwischen europaweit aktiv, tragen in kleinen Schritten dazu bei, dass sich eine andere Erkenntnis ganz allmählich verbreiten kann.

Wenn sie eines fernen oder frühen Tages, durch welche Ereignisse und Entwicklungen auch immer, zu einer allgemeinen öffentlichen Erkenntnis wird, erst dann wird es wirklich spannend werden darüber zu streiten, auf welchen Wegen genau ein Grundrecht auf Einkommen eingeführt und finanziert werden sollte.

Diese Weiterentwicklung des brüchig gewordenen, in wesentlichen Teilen paternalistischen Sozialstaates, zu einem emanzipatorischen, sozialen Staat, baut auf der bereits jetzt gelebten Bereitschaft der großen Mehrheit auf, das Gemeinwesen zu tragen. Es ist das zu geringe Vertrauen in diese Bereitschaft, die uns hemmt, unser Potenzial zu einer Kooperation ohne materielle Existenzangst voll auszuschöpfen.

In diesem Sinne ist die Einführung des Bedingunglosen Grundeinkommens keine Maßnahme, die der Gesellschaft von oben verabreicht wird, sondern ein Reifungsprozess, in dem sich die Gesellschaft – und damit alle einzelnen Menschen auch für sich persönlich – auf eine andere ökonomische Logik vorbereiten und in ihre Realisierung hineinwachsen.

Vielen Dank!

Gemeinsam stark
Auf den Pfaden der Menschenrechtsbewegung

Der 10. Dezember ist der Tag der Menschenrechte. An diesem Datum im Jahre 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen beschlossen, eine rechtlich unverbindliche Erklärung, die jedoch durch spätere verbindliche Verträge und ihre prinzipiell breite Akzeptanz eine beträchtliche, gewohnheitsrechtliche Wirkung entfaltet hat.

Auch die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens wird zuweilen mit Menschenrechten begründet:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“ (Art. 1)
„Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.“ (Art. 3)
„Jeder hat […] das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, […] in den Genuß der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.“(Art.22).

Dabei weist die Idee der Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens über die Perspektive der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hinaus. An mehreren Stellen (Art. 23,24,25) wird von Erwerbsarbeit als regulärer, die Familie versorgender Existenzsicherung ausgegangen. Es wird damit deutlich, dass die 1948 proklamierten Menschenrechte in Teilen eine bestimmte gesellschaftliche Norm jener Zeit wiederspiegeln, die durch weltweite Arbeitsteilung, Rationalisierung und Individualisierung zunehmend an Substanz verliert. Das Bedingungslose Grundeinkommen impliziert daher im Grunde eine Weiterentwicklung der Menschenrechte im Hinblick auf neue soziale und ökonomische Verhältnisse.

Jenseits pragmatischer Erwägungen über einen effizienteren Staat haben die meisten BGE-Fürsprecher als Ziel ein Grundeinkommen als bedingungsloses Grundrecht vor Augen. Aber sollte das BGE selbst ein Menschenrecht sein? Während ein Grundrecht im Kontext eines bestimmten Nationalstaats definiert wird, sind Menschenrechte universell und unteilbar und damit ein globaler Maßstab, an dem sich alle Gesellschaften messen lassen müssen. Global gesehen funktionieren beträchtliche Teile der Ökonomie auch ohne Geld, es wird nur kaum wahrgenommen. Grundeinkommen ist eine geldgebundene Transferleistung, aber Wertschöpfung ist eben auch ohne Geld möglich und wird praktiziert. Geld als Menschenrecht würde dieses doch recht profane Hilfsmittel mit einem umfassenden Ewigkeitscharakter versehen und die bestehende Abhängigkeit von Finanzinstitutionen als alternativlos für alle aussehen lassen. Besser ist es, von Bedingungsloser Teilhabe als Menschenrecht zu sprechen. Für stark geldlastige Ökonomien ist diese Teilhabe am Besten und Einfachsten durch ein Grundeinkommen zu organisieren. Aber auch jenseits der Geldströme gilt es, eine bedingungslose Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Interessant ist die Geschichte der Menschenrechte für die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens noch aus einem anderen Grund: Aus der Dynamik ihrer praktischen Durchsetzung lässt sich einiges für die Grundeinkommens-Bewegung ableiten. Besonders plastisch kann man dies an der Entstehung, der Entwicklung und den Erfolgen von Amnesty International und anderer Menschenrechtsorganisationen erkennen. Amnesty International erinnert 2011 an ihr 50-Jähriges Bestehen. Gegründet 1961 gilt sie als eine der ersten echten internationalen Bürgerinitiativen, lange bevor die Protestkultur der 60er und folgenden Jahrzehnte sich richtig entfalten konnte. Organisiert in lokalen Gruppen, weltanschaulich neutral und versehen mit professionell verifizierten Informationen, konnte AI mit stetigen Brief- und Öffentlichkeitsaktionen viele Menschen vor Menschenrechtsverletzungen bewahren.

Urs M. Fiechtner, langjähriger AI-Aktivist sowie Herausgeber und Autor von Jugendbüchern zu Menschenrechtsthemen, beschrieb unlängst im Amnesty-Journal (Ausgabe 08-2011), wie er als Schüler an seiner Schule eine Amnesty-Gruppe gründen wollte. Sein Ansinnen, eine Organisation zu unterstützen, die sich für Opfer in westlich ausgerichteten Staaten genauso einsetzte wie für solche im Ostblock oder in Entwicklungsländern, war für viele damals unvorstellbar. Ein Lehrer diffamierte ihn als Terroristenfreund und von seinem Vater wurde er unter Druck gesetzt. Als globales Schriftstück niedergelegt, war der universelle Anspruch der Menschenrechte noch längst nicht im Bewusstsein angekommen.

Ganz anders heute, zumindest in Westeuropa. Menschenrechte und Amnesty International haben sich von Outlaw- zu Mainstream-Themen gewandelt. AI ist allseits geachtet, wird als Gesprächspartnerin und Expertin ernst genommen, teilweise gar gefürchtet, und hat Beraterstatus bei Internationalen Organisationen. In vielen Schulen in Deutschland ist die Behandlung von Menschenrechtsthemen mit Amnesty International als Beispiel inzwischen seit Jahren ein fester Bestandteil des Curriculums. Die Unterstützung von AI und anderen Organisationen ist ein Ausdruck aufgeklärter Bürgerlichkeit geworden, und das, obwohl die Radikalität ihrer Forderungen fortbesteht und vielfach uneingelöst ist. Zwischenzeitlich neu entwickelte Positionen, wie die ausnahmslose Ablehnung der Todesstrafe, der Einsatz für verfolgte Homosexuelle, die gleichberechtigte Berücksichtigung von Verletzungen sozialer Menschenrechte und andere waren Ziel heftiger, häufig ideologisch gefärbter Kritik, intern ebenso wie in der Öffentlichkeit. Mittel- bis langfristig betrachtet hat dadurch die Popularität der Organisation nicht gelitten. Jedoch hat sie sich teilweise auf neue Zielgruppen ausgerichtet.

Aber auch die grundsätzlichen Erfolge der gesamten Menschenrechtsbewegung sind, trotz des vielfach fortbestehenden Unrechts, über die Zeit betrachtet nicht gering: Rückgang der Folter in vielen Staaten, Aufmerksamkeit und teilweise Schutz für indigene Völker, das Ende der offiziellen Apartheid in Südafrika, die Todesstrafe auf dem stetigen globalen Rückzug, stärkere Aufmerksamkeit und rechtlicher Schutz für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, Abkommen gegen Antipersonenminen und Streumunition, Einrichtung eines Internationalen Strafgerichtshofes. Parallel dazu haben die Bewegungen für Frauenrechte und für die Rechte von Schwulen und Lesben in den letzten Jahrzehnten viel erreicht. Wie viele Menschen hätten diese Entwicklung in den 50er Jahren als Zukunftsperspektive ernst genommen ?

Und das alles hat seinen Ursprung lediglich in einer Idee bzw. in vielen Ideen davon, was Menschenrechte bedeuten und auf welchem Wege sie durchzusetzen sind. Die Allgemeine Erklärung der Menschrechte als Dokument wurde noch durch eine kleine, elitär anmutende Kommission im Angesicht der Schrecken des Nationalsozialismus und des 2. Weltkrieges verfasst. Ihre allmähliche Wirksamkeit entwickelte sich jedoch aus dem tausendfachen und dauerhaften Zusammenspiel von Vordenkerinnen und Aktivisten und ihrer zahllosen Multiplikatorinnen und Unterstützern. Inzwischen ist Amnesty International so etabliert, dass es zuweilen nicht mehr als Bürgerinitiative wahrgenommen wird, sondern als quasi-öffentliche Institution. Dass es auf die freiwilligen Beiträge vieler Einzelner ankommt, muss immer wieder neu kommuniziert werden. Dabei ist auch von wohlgesinnten Menschen gelegentlich Skepsis zu hören, ob ein kleiner Beitrag, wie ein Brief, eine Unterschrift oder lokale Gruppenarbeit wirklich zu einer größeren Beachtung der Menschenrechte führen kann. Das erinnert sehr an die Zweifel von Menschen, die zwar die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens richtig finden, aber nicht an ihre Realisierbarkeit bzw. Durchsetzbarkeit glauben können, u.a. weil sie sich selbst als machtlos erleben.

Auch sonst erkennt man in der Bewegung für ein Bedingungsloses Grundeinkommen vieles aus der Pionierarbeit der Menschenrechtsbewegung wieder. Wenige Vordenker, aber viele Multiplikatoren. Vor allem aber: eine unermüdliche Stetigkeit der Aktion, die das öffentliche Bewusstsein prägt, dass diese Idee „dazu gehört“, nicht mehr aus der öffentlichen Agenda wegzudenken ist. Die Menschenrechtsbewegung hat ihre Erfolge über einen langen Zeitraum mit vielen kleinen Fortschritten errungen, die für sich gesehen sehr unvollkommen sind, solange das Unrecht im großen Stil andauert. Gegenüber der Daueraufgabe, den vielfältigen Menschenrechten globale und universelle Geltung zu verschaffen, ist der Wandel einer Gesellschaft hin zu einem Bedingungslosen Grundeinkommens jedoch ein konkretes und überschaubares Projekt. Allein die Dynamik der Debatte im deutschsprachigen Raum kann daher eigentlich nur Grund für Optimismus sein.
Kontinuierlich und gemeinschaftlich im Kleinen und Großen wirken, auch kleine Fortschritte würdigen, Widerstände als Herausforderung und nicht als Niederlage betrachten und die vollständige Vision nicht aus den Augen verlieren: mit dieser Haltung wird die Bewegung für das Bedingungslose Grundeinkommen nur gewinnen können.

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
error

Jetzt die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens teilen!

Facebook
Twitter