Tag Archives

Posts with Experiment tag.
Volksinitiative “Hamburg testet Grundeinkommen”

Am 22.09.2023 startete ein zweiter Anlauf mit einer neuen Volksinitiative. Bis Dezember 2023 wurde eine ausreichende Anzahl von Unterschriften (über 15.000) gesammelt, die im Januar eingereicht wurden. Anschließend – nach amtlicher Feststellung von mind. 10.000 gültigen Unterschriften – hat die Volksinitiative das Recht, durch die Bürgerschaft angehört zu werden. Wenn bis Anfang Mai der Gesetzentwurf nicht von der Bürgerschaft übernommen wird bzw. auch eine mögliche Einigung nicht in Aussicht steht, kann die Initiative ein Volksbegehren beantragen, die zweite Stufe der Volksgesetzgebung. Das Volksbegehren könnte dann im August/September 2023 stattfinden.

Zur Kampagnen-Webseite:
https://hamburg-testet-grundeinkommen.de/


Erster Anlauf 2020-2023

Ziel der Volksinitiative/des Volksbegehrens war die Verabschiedung – spätestens mit einer Volksabstimmung – eines Gesetzentwurfes für einen wissenschaftlich konzipierten und begleiteten Modellversuch des Bedingungslosen Grundeinkommens in Hamburg. Das Hamburger Netzwerk Grundeinkommen unterstützte das Vorhaben eines Modellversuchs und die Volksinitiative/das Volksbegehren als Teil ihrer Bildungsarbeit zur Idee des BGE. Am 12.07.2023 hat das Hamburgische Verfassungsgericht den vorgelegten Gesetzentwurf für das Volksbegehren für nicht zulässig erklärt.

Medienberichte zum Gerichtsurteil (Auswahl):

Materialien und Quellen:

Chronologie der Ereignisse (letzter Stand oben):

12. Juli 2023 – Verkündung des Urteils durch das Hamburgische Verfassungsgericht: Das Gericht urteilt, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen ist. Die Gründe für die Nicht-Zulassung liegen in der geforderten Abstimmungswahrheit und -klarheit nach dem Demokratieprinzip. Der Gesetzentwurf sei zu widersprüchlich und lückenhaft. Grundsätzlich falle eine Modellversuch zum BGE jedoch in die Kompetenz des Landes Hamburg. Damit wäre ein neuer Anlauf mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf möglich.
(Pressemitteilung, Leitsätze und Volltext zum Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts)

28. April 2023 – Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht zur Beratung über die rechtlichen Zulässigkeit, ob das Volksbegehren durchzuführen ist.
(Fragen und Antworten zum Gerichtstermin)

Blick nach Berlin:
Im Land Berlin wurden für einen nahezu gleichlautenden Gesetzentwurf im Rahmen einer Volksinitiative (=Antrag auf Volksbegehren) ebenfalls ausreichend Unterschriften gesammelt und erfolgreich eingereicht. Im Unterschied zu Hamburg hat der Berliner Senat am 30. März 2021 das angestrebte Volksbegehren mit dem Gesetzentwurf für rechtlich zulässig erklärt: Pressemitteilung des Berliner Senats ; Parlamentsdrucksache mit ausführlicher Zulässigkeitsprüfung des Senats

Nach Anhörung und Debatte hat das Berliner Abgeordnetenhaus den Gesetzentwurf am 19.08.2021 abgelehnt. Die Unterschriftensammlung für das Berliner Volksbegehren hat vom 6.5. bis 5.9.2022 stattgefunden. Gesammelt wurden 125.000 Unterschriften, für ein erfolgreiches Volksbegehren wären 175.000 Unterschriften erforderlich gewesen.

24. Februar 2021Stellungnahme der Volksinitiative an das Hamburgische Verfassungsgericht zum Antrag des Senates

1. Dezember 2020 – Neu gefasster Antrag des Senates (Antrag v. 01.12.2020 mit Begründung, pdf, 4 MB), mit zusätzlichen Begründungen hinsichtlich der Datenerhebung unter Bezug auf den geringfügig ergänzten Gesetzentwurf vom 2. November 2020 (s. unten).

4. November 2020 – Das Hamburgische Verfassungsgericht übersendet den Antrag des Senates
(Antrag v. 29.10.2020 mit Begründung, pdf, 17 MB), das Volksbegehren nicht durchzuführen, und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Januar 2021. Die Frist wurde auf Antrag bis zum 28. Februar 2021 verlängert.
Damit ruhen alle Fristen. Das für Anfang 2021 vorgesehene Volksbegehren ist damit um etliche Monate verschoben.

2. November 2020 – Einreichung eines geringfügig ergänzten Gesetzentwurfes, der den Umgang mit Daten stärker berücksichtigt.

3. September 2020 – Einreichung des Antrags auf Durchführung eines Volksbegehrens.

2. September 2020 – Das Plenum der Bürgerschaft nimmt die Volksinitiative zur Kenntnis.

14. August 2020 – Öffentliche Anhörung im Sozialausschuss der Bürgerschaft (s. Wortprotokoll). Der Ausschuss empfiehlt lediglich die Kenntnisnahme der Volksinitiative.

12. Juli 2020 – Kampagnen-Treffen und Mitgliederversammlung mit Neuwahl der Vertrauenspersonen. Es werden zahlreiche Ideen für die Kampagne zum Volksbegehren gesammelt.

31. März 2020 – Der Senat teilt nach Prüfung mit, dass die Volksinitiative mit über 10.000 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Nun muss sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf befassen.
(Mitteilung des Senats)

4. März 2020 – Nach nur 3 Wochen Sammlung wird die Volksinitiative mit 13.421 Unterschriften in der Senatskanzlei eingereicht.
(dazu erstellte Bürgerschafts-Drucksache, incl. Protokoll der Gründungsversammlung)

12. Februar 2020 – Anzeige des Beginns der Unterschriftensammlung

9. Februar 2020 – Gründungstreffen des Initiatorenkreises und des Vereins Expedition Grundeinkommen Hamburg mit Wahl der Vertrauenspersonen. Kampagnen-Kick-Off mit über 50 Aktiven.

bis Januar 2020 – die Kampagnengründerinnen Laura Brämswig und Joy Ponader bereiten zusammen mit ihrem Team und Partnern den Gesetzentwurf vor und sammeln mit digitalen Aktionen ca. 4.000 Hamburger Interessierte, um die Volksinitiative in Hamburg zu starten.


Spielzeugköpfe
Das finnische Experiment mit einer Art “Grundeinkommen”

Für die Stiftung Grundeinkommen hat die Wirtschaftsjournalistin Lea Hampel ein Interview mit dem wissenschaftlichen Programmleiter des finnischen Experiments – Olavi E. Kangas – geführt.

“Es war eines der meist beachteten Experimente zum Grundeinkommen der vergangenen Jahrzehnte: Zwei Jahre lang erhielten in Finnland 2000 arbeitslose Menschen jeweils 560 Euro im Monat. Zuverdienste wurden, anders als sonst üblich, nicht von den Leistungen abgezogen. Nun wurden die finalen Ergebnisse des laut Forschungsgruppe „weltweit ersten gesetzlich vorgeschriebenen, landesweiten und randomisierten“ Grundeinkommen-Experiments vorgestellt. Demnach waren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Studie zufriedener mit ihrem Leben und weniger gestresst als die Kontrollgruppe. Sie hatten außerdem eine positivere Sicht auf ihren eigenen wirtschaftlichen Verhältnisse und ihre Perspektiven. Auch fanden sie zumindest während einer Phase des Experiments etwas leichter in Arbeit als die Kontrollgruppe, doch die Beschäftigungseffekte waren nur gering ausgeprägt.

Damit decken sich die finalen Ergebnisse weitgehend mit den ersten Einschätzungen von 2019, dass die Menschen während des Experiments glücklicher waren, aber durch die bedingungslosen Zahlungen weder leichter noch schwerer in Arbeit kamen. Programmleiter Olavi E. Kangas erklärt, wie die Studienergebnisse einzuordnen sind – und warum er sich für noch mehr Experimente ausspricht.”

Zum Weiterlesen des ganzen Artikels geht es hier entlang >>

Junge Triebe
Enttäuschende Nachrichten aus Finnland? Wohl kaum.

“Im Februar wurden die ersten Ergebnisse einer Studie aus Finnland veröffentlicht, für die 2.000 zufällig ausgewählte Menschen ohne Arbeit zwei Jahre lang 560 Euro monatlich erhalten haben. Ein Bedingungsloses Grundeinkommen,  zu dem sie sich etwas hätten dazuverdienen können – oder eben auch nicht. (…)

Die Menschen mit dem Grundeinkommen empfanden weniger Stress als die Kontrollgruppe, fast 60 Prozent empfanden ihren Gesundheitszustand als sehr gut oder gut und sie hatten zudem „ein stärkeres Vertrauen in ihre Zukunft und ihre eigenen gesellschaftlichen Mitwirkungsmöglichkeiten“, wie es die Studienleiterin Minna Ylikännö formulierte. Und dennoch wird in vielen Medien die Nachricht so vermeldet: Der Test für das Bedingungslose Grundeinkommen ist gescheitert.(…)”

>> Hier weiterlesen im Blog von Silvia Follmann

Social media & sharing icons powered by UltimatelySocial
error

Jetzt die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens teilen!

Facebook
Twitter